Unfallversicherung: Online-Plattformen sollen Sozialabgaben zahlen

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 04.01.2018
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|3161 Aufrufe

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) fordert laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, dass künftig anstelle der klassischen Arbeitgeber die Betreiber von Online-Plattformen Unfall-, Renten- oder Krankenversicherung abführen sollen. "Auch die Solo-Selbständigen und Crowdworker sollten in die gesetzliche Unfallversicherung integriert werden", erklärte DGUV-Hauptgeschäftsführer Joachim Breuer. Vorbildlich sei ein neues Gesetz in Frankreich, dass die Vermieter von Wohnungen über eine Plattform oberhalb eines Freibetrages die Pflicht auferlege, Steuern und Beiträge an die Sozialversicherung zahlen müssen. Breuer legte der künftigen Bundesregierung nahe, diesen Ansatz auf alle Formen der Arbeitsvermittlung über das Internet zu übertragen. „Wo im Angestelltenverhältnis der Arbeitgeber Beiträge zur Unfall-, Renten- oder Krankenversicherung abführt, sollte dies bald der Plattformbetreiber tun“, wird Breuer zitiert. Experten schätzten in einer Studie für das Bundesarbeitsministerium den Anteil der Crowdworker auf ein Prozent der Erwerbstätigen, was ungefähr 440.000 Personen entspräche. Die Einnahmeverluste sind also immens. Betroffen von dieser Initiative wären u.a. Plattformen wie das Handwerkerportal Myhammer, der Wohnungsvermittler Airbnb und der Taxidienst Uber. Die Vorschläge der Unfallversicherung sind brisant, auch weil sie auf einen Paradigmenwechsel im Sozialversicherungsrecht zielen. Der Vorstoß ist Wasser auf die Mühlen der Gewerkschaften, die sich seit Längerem für eine stärkere Absicherung von Arbeit 4.0 einsetzen. Und auch die EU-Kommission hat gerade eine Initiative gestartet, mit der sie Crowdworker besser absichern will. Sie beschränkt sich dabei aber vor allem auf eine erweiterte Information der Arbeitgeber über Rechte und Pflichten aus dem Beschäftigungsverhältnis. Erwartungsgemäß verhaltene Reaktionen gab es aus dem Lager der Plattformbetreiber. Claudia Freese, Vorstandschefin von Myhammer, monierte, dass „völlig unterschiedliche Geschäftsmodelle in einen Topf geworfen werden.“ Auch stelle sich die Frage der Bemessungsgrundlage. Im Falle von Myhammer könne dies ja wohl allenfalls die Mitgliedsgebühr sein, die Myhammer von den Handwerkern erhebe. So hatte sich die Unfallversicherung das jedoch höchstwahrscheinlich nicht vorgestellt.

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