Zwei Hunde bringen Radfahrer zum Sturz: Gesamtschuldnerausgleich unter den Tierhaltern?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 08.07.2017
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|2345 Aufrufe

Irgendwie ein Grenzbereich des Verkehrsrechts. Aber gleichzeitig sehr interessant. Zwei Hunde tollen herum, jagen sich...und dabei kommt ein Radfahrer zu Fall. Folge: Schädelfraktur! Die Haftpflichtversicherung des einen Hundehalters zahlte brav. Nun will sie Gesamtschuldnerausgleich. Hier die Leitsätze (des OLG bzw. der BeckRS-Redaktion):

1. Läuft beim "Jagdspiel" zweier Hunde einer der Hunde als Folge des gemeinsamen Interagierens auf einen Geh- und Radweg und veranlasst einen Fahrradfahrer zu einer Ausweichreaktion, infolge derer es zu einem Sturz und zu sturzbedingten Verletzungen kommt, verwirklicht sich die typische Tiergefahr beider Hunde, so dass beide Tierhalter für den Schaden gesamtschuldnerisch haften.

2. Bleibt demgegenüber unklar, wo sich in dem Zeitpunkt, in dem der den Fahrradfahrer zur Ausweichreaktion veranlassende Hund auf den Geh- und Radweg gelaufen ist, der andere Hund befand sowie ob und ggf. wie sich dieser in diesem Zeitpunkt bewegte, scheidet eine Haftung des Halters dieses Hundes aus. 

3. Nimmt die den Haftpflichtanspruch des Geschädigten ausgleichende Tierhalterhaftpflichtversicherung den Halter des anderen Hundes im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs auf anteilige Erstattung in Anspruch, trägt sie die Beweislast dafür, dass auch die typische Tiergefahr dieses Hundes zumindest mitursächlich für den Unfall war. 

OLG München Endurteil v. 23.6.2017 – 10 U 4540/16, BeckRS 2017, 114467

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