Geplantes Rückkehrrecht aus Teilzeit in Vollzeit endgültig gescheitert

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 24.05.2017
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|3097 Aufrufe

Nach der letzten Sitzung des Koalitionsausschusses zeichnet es sich bereits ab; jetzt ist es amtlich: Das geplante Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit ist gescheitert. “Das Kanzleramt hat mir mitgeteilt, dass eine Kabinettsbefassung nicht mehr vorgesehen ist“, teilte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am 23.05.2017 in Berlin mit. “Das ist enttäuschend.“ Nahles warf der Union einen Bruch des Koalitionsvertrags vor, in dem Union und SPD das Rückkehrrecht verabredet hatten. “Frau Merkel verhindert damit das Gesetz, das für hunderttausende Frauen den Weg aus der Teilzeitfalle bereitet hätte.“ Dem Gesetzentwurf der Ministerin zufolge sollten Beschäftigte, die zeitlich begrenzt ihre Arbeitszeit verringern möchten, danach zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können. Während Nahles dies für Unternehmen ab 15 Beschäftigten vorgesehen hatte, wollten Union und Arbeitgeber die Schwelle bei 200 Beschäftigten festlegen. Ein unterschiedliches Echo kommt erwartungsgemäß von den Sozialpartnern. „Statt vor allem Millionen Frauen die Möglichkeit zu eröffnen, Familie und Beruf endlich sinnvoll zu verbinden, beharren die konservativen Kräfte auf Stillstand“, kritisierte DGB-Chef Reiner Hoffmann. CDU und CSU hätten der Kritik der Arbeitgeber widerstandslos nachgegeben. Dabei wäre das Rückkehrrecht aus Teilzeit die Chance für Unternehmen gewesen, „Flexibilität nicht immer nur für sich zu fordern, sondern auch zu bieten“. Ein Sprecher des Arbeitgeberverbandes BDA konterte: „Flexibilität bei der Arbeitszeit ist nur mit, nicht gegen die Betriebe zu organisieren.“ Vorgesetzte fänden mit ihren Beschäftigten schon jetzt individuelle Lösungen. Ein „flexibles Arbeitszeitrecht 4.0“ sei mit einer pauschalen Verrechtlichung aber nicht zu erreichen. Das Thema dürfte nun in den Wahlkampf verlegt werden. Denkbar ist auch, dass europäischer Ebene seitens der Kommission ein Vorstoß unternommen wird. Sozialkommissarin Marianne Thyssen will nämlich ebenfalls ein Recht auf Rückkehr in den alten Vollzeitjob durchsetzen. Nach dem Willen der EU-Kommission sollen Eltern künftig mindestens bis zum zwölften Lebensjahr ihrer Kinder EU-weit ein Recht auf zeitlich befristete Teilzeitarbeit haben. Anschließend sollen sie nach der Teilzeitphase problemlos auf eine Vollzeitstelle zurückkehren können. Die Regelung soll für alle Unternehmen gelten, unabhängig von der Betriebsgröße. "Falls die flexiblen Arbeitsvereinbarungen zeitlich begrenzt sind, soll der Arbeitnehmer am Ende des vereinbarten Zeitraums das Recht haben, zu seinen ursprünglichen Arbeitsbedingungen zurückzukehren", zitiert die Zeit aus der Entwurfsfassung.

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