Leiharbeit: CDU-Arbeitnehmerflügel fordert schnellere Gleichstellung

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 02.09.2014

Eine weitere Verabredung der Großen Koalition harrt derzeit noch der Umsetzung: die stärkere Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung. Im Koalitionsvertrag hieß es hierzu u.a., dass die Leiharbeit grundsätzlich auf 18 Monate begrenzt werden solle und nach spätestens 9 Monaten der Leiharbeit in einem Unternehmen das Gehalt an das der Festangestellten angepasst sein soll. Offenbar wird diese Festlegung auch in Teilen der CDU als zu großzügig angesehen, so dass die Daumenschrauben an dieser Stelle doch noch weiter angezogen werden könnten. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, wäre solchen Vorschlägen gegenüber sicherlich nicht abgeneigt. Der Bundesvize der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, hält die von der Bundesregierung geplante Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes jedenfalls schon jetzt für hinfällig. „Wenn 56 Prozent der Leiharbeitsverhältnisse nach weniger als 3 Monaten und beinahe drei Viertel nach 9 Monaten beendet sind, geht die geplante 9-Monatsfrist ins Leere“, sagte der CDU-Politiker Handelsblatt Online. „Leiharbeitnehmer sollten nach einer angemessenen Einarbeitungszeit, spätestens nach 3 Monaten, zu denselben Bedingungen beschäftigt werden, wie die Stammbelegschaft.“ Der CDU-Politiker kritisierte zudem, dass sich die Bezahlung der Leiharbeitnehmer trotz tarifvertraglich vereinbarter Branchenzuschläge „deutlich unterhalb der Gehälter der festgestellten Arbeitnehmer“ bewege. „Die von den Leiharbeitnehmern geforderte Flexibilität muss auch für die Arbeitgeber ihren Preis haben“, betonte Bäumler. Es wird spannend sein, zu beobachten, ob noch Bewegung in die Sache kommt und ob sich auch Verteidiger des Koalitionskompromisses (evtl. der zuletzt eher erlahmte Wirtschaftsflügel der CDU) zu Wort melden. 

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