T. M. Waldmeister - nicht in Bremen

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 03.07.2014
Rechtsgebiete: Familienrecht|3032 Aufrufe

T.M. Waldmeister sollte das Kind nach dem Willen seiner Eltern heißen.

Das Standesamt, das Amtsgericht und das OLG Bremen waren indes dagegen.

Das OLG:

Diesem Recht der Eltern zur Vornamenswahl sind Grenzen gesetzt. Der Staat ist zur Wahrnehmung seines Rechts nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG berechtigt und verpflichtet, wenn die verantwortungslose Namenswahl durch die Eltern das Kindeswohl zu beeinträchtigen droht. Von verantwortungsloser Namenswahl ist zu sprechen, wenn ein Vorname die naheliegende Gefahr begründet, dass er Befremden oder Anstoß erregen, den Namensträger der Lächerlichkeit preisgeben oder ihn in der Entfaltung seiner Persönlichkeit beeinträchtigen wird So verhält es sich bei der Wahl des Vornamens „Waldmeister“.

Das Wort „Waldmeister“ wird im deutschen Sprachraum unter anderem mit einer Bezeichnung für Speiseeis, einer Geschmacksrichtung in Erfrischungsgetränken, einem Beruf und – worauf das vom Standesbeamten eingeholte Gutachten nachvollziehbar hinweist – vor allem mit einer Pflanze assoziiert. Die Sachverständige hat zudem plausibel dargelegt, dass ein männlicher Vorname „Waldmeister“ nicht nachgewiesen werden konnte. Dieser Kontrast der Verwendung des Wortes „Waldmeister“ als bekannte und gewöhnliche Bezeichnung von Sachen einerseits und der überraschenden Verwendung als Vorname andererseits ist der Grund dafür, dass ein solcher Vorname als lächerlich empfunden werden und – was die Sachverständige zutreffend zu bedenken gibt – seinen mit ihm verbundenen Träger lächerlich machen kann. Es kommt deshalb nicht darauf an, ob „Waldmeister“ oder sein englisches Äquivalent (Woodruff) in den Vereinigten Staaten von Amerika als Vorname bereits Verwendung gefunden hat.

Hanseatisches OLG Bremen v. 20.06.2014 1 W 19/14

Aber auch an sich zulässige Vornamen sind mitunter peinlich. So sollte, wer Schweiss heißt, sein Kind nicht Axel nennen. Familie Grube wird von der Verwendung des Vornamens Claire abgeraten.

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