Der Lottogewinner - jetzt im Volltext

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 20.11.2013
Rechtsgebiete: Familienrecht|3155 Aufrufe

Im Volltext liegt nunmehr die Entscheidung des BGH vom 16.10.2013 - XII ZB 277/12 vor, in der dieser entschieden hatte, dass im Zugewinn ein Lottogewinn auch dann auszugleichen ist, wenn er längere Zeit nach Trennung (hier 8 Jahre) erzielt worden ist.

Im Zusammenhang mit der ablehnenden Prüfung der groben Unbilligkeit im Sinne des § 1381 BGB weist der BGH darauf hin, dass durch die Möglichkeit des vorzeitigen Zugewinns (§§ 1385, 1386 BGB) einem Ehegatten, der keinen Antrag auf Scheidung der Ehe stellen möchte, die Möglichkeit eröffnet ist, nach einer dreijährigen Trennungszeit die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft zu verlangen, um damit zu verhindern, dass ein bei ihm später eintretender Vermögenszuwachs im Zugewinnausgleichsverfahren Berücksichtigung findet.

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