BGH: Anwaltliche Verrechnungsstelle auch für Betreuervergütung

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 01.08.2013

Der BGH hat im Beschluss vom 19.06.2013 – XII ZB 357/11 bei der Abtretung des Anspruchs auf Betreuervergütung keinen Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot gesehen, auch wenn sie ohne Zustimmung des Betroffenen erfolgt. Bei der Geltendmachung der Betreuervergütung handle es sich nicht um eine Angelegenheit des Betroffenen, sondern um eine Angelegenheit des Betreuers, die dieser ausschließlich im eigenen Interesse wahrnehme. Auch sei die Abtretung nicht nach § 138 BGB nichtig, die mit der Abtretung verbundenen Angaben beschränkten sich bereits weitgehend auf Umstände, die der Betreuer beim Tätigwerden für den Betroffenen nach außen (gegenüber einem unbeschränktem Personenkreis) ohnehin offenbaren müsse, um sich als zuständiger Betreuer auszuweisen und die Interessen des Betroffenen wahrzunehmen.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen