Änderungen im RVG treten zum 01.08.2013 in Kraft
von , veröffentlicht am 29.07.2013Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 23.07.2013 wurde im heutigen Bundesgesetzblatt verkündet. Damit treten die in diesem Gesetz geregelten Änderungen insbesondere im RVG und im GKG am 01.08.2013 in Kraft.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben
6 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenRA Punzel kommentiert am Permanenter Link
Und wie schön, daß es schon überall vollständige Textfassungen gibt, damit man die Mandanten ab kommenden Donnerstag auch zutreffend über die entstehenden Kosten informieren kann...
ra.stroecker kommentiert am Permanenter Link
Der Gesetzeswortlaut lag als Entwurf schon des längeren vor und Fortbildungsveranstaltungen gab ea auch schon des längeren. Warum also lamentieren!
RA Punzel kommentiert am Permanenter Link
Sie meinen diesen Gesetzesentwurf mit den Formulierungen "In Absatz 2 wird Satz 2 wie folgt geändert...?" Ich wollte mir eigentlich nicht den 127-seitigen Ausdruck aus dem BGBl. auf den Tisch legen. Ich erwarte unverzüglich die kostenlose editierte Textausgabe von der Bundesrechtsanwaltskammer meines Vertrauens.
Gast_1 kommentiert am Permanenter Link
Normalerweise finden Sie die sich aus dem Änderungsgesetz ergebende Textfassung ab Inkrafttreten unter http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/index.html
Reinicke kommentiert am Permanenter Link
Eine 12 % - ige Gebührenerhöhung und die erste Gebührenanpassung seit 1994. Eine geniale Politik. Bis gestern habe ich mit dem Gebührenaufkommen 1994 die Kosten des Jahres 2013 bestritten.
ra.stroecker kommentiert am Permanenter Link
Das (der letzte Satz!) darf man nicht so laut von sich geben. Die Politiker kommen sonst auf die glorreiche Idee, dass wir ja seitdem ganz gut zurecht gekommen sind und es werden dann bis zur nächsten Gebührenerhöhung nicht 19 Jahre, sondern gar 30 Jahre vergehen. Für sich selber sind unsere Abgeordneten in den Parlamenten allerdings nicht so zurückhaltend! Und wenn man Ihnen dies einmal vorhält, bekommt man die Replik, dass man diese Sparsamkeit auch bei der künftigen Erhöhung der RA-Gebühren zugrunde legen werde (so ein derzeitiger mir persönlich bekannter Staatssekretär im Verteidigungsministerium mir gegenüber vor ein paar Jahren!)