Ausstand der Belegschaft des Europäischen Patentamts in München

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 05.07.2013

Zahlreiche Mitarbeiter des Europäischen Patentamts (EPA) in München sind in der vergangenen Woche in einen Ausstand getreten. Sie wenden sich gegen geplante Kontrollen bei Krankmeldungen und gegen eine Änderung ihres Streikrechts. Über die Hintergründe berichtet die Süddeutsche Zeitung wie folgt: Anlass für die Proteste sei eine geplante Verschärfung des Personalstatuts. Hiernach sollen Angestellte nach einer Krankmeldung künftig verpflichtet sein, zwischen 10 und 12 sowie 14 und 16 Uhr zu Hause zu sein. Der Präsident darf ihnen einen Arzt schicken, der sie in der Wohnung untersucht. Weigern sich die Angestellten, so soll ihre Krankheit als vorgeschoben gelten. Beim Streikrecht will der Präsident, dass jeder Mitarbeiter auch ohne gewerkschaftliche Bindung eine Urabstimmung beantragen kann, die dann aber von einem paritätisch besetzten Gremium organisiert wird. Damit wäre der Gewerkschaft der EPA-Mitarbeiter IGEPA die Urabstimmung aus der Hand genommen. EPA-Sprecher Schröder sagte hierzu, dass der Krankenstand um bis zu 30 Prozent höher sei als in anderen internationalen Organisationen. Gleichwohl solle es eine Kontrolle nur in extremen Ausnahmefällen geben. Er betonte: "Es ist die allerletzte Maßnahme dann, wenn ein Mitarbeiter unter bestimmten Bedingungen wiederholt der Arbeit ferngeblieben ist." Und beim Streikrecht sieht die Spitze des EPA die Standards der ILO eingehalten. Die Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise ist jedoch in der Tat fraglich. Zwar unterliegen die Arbeitsverhältnisse der EPA-Beschäftigten nicht dem deutschen Arbeitsrecht. Gleichwohl gilt es doch internationale/europäische Standards zu beachten. Menschenwürde, freie Arztwahl, Unverletzlichkeit der Wohnung und das Streikrecht sind nicht nur in Deutschland garantiert, sondern in allen Mitgliedstaaten des Europäischen Patentamts. 

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