Vollständiges Pauschalhonorar trotz vorzeitiger Beendigung?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 11.06.2013

Welches Honorar ist geschuldet, wenn bei einer Pauschalhonorarvereinbarung eine vorzeitige Beendigung des Mandats eintritt. Kein gangbarer Weg ist nach dem Urteil des OLG Köln vom 17.10.2012 – 17 U 7/12 eine in Form einer allgemeinen Geschäftsbedingung getroffene Regelung in der Vergütungsvereinbarung, dass bei vorzeitiger nicht vom Anwalt zu vertretender Mandatsbeendigung es bei dem vereinbarten Pauschalhonorar bleibt. Im konkreten Fall blieb die Unwirksamkeit dieser Vertragsbestimmung jedoch folgenlos, weil der Anwalt nachweisen konnte, dass die von ihm bereits erbrachte Tätigkeit das bislang an ihn bezahlte Pauschalhonorar auf jeden Fall bereits rechtfertigt.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen