Zu scharf gebremst? Ihr Smartphone könnte Sie bald bei Ihrer KfZ-Versicherung anschwärzen.

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 16.04.2013

Laut Spiegel will zumindest ein Mobilfunkbetreiber in Deutschland bis Ende des Jahres eine Technik einführen, die das Fahrverhalten von Autofahrern erfasst. Die anderen Arbeiten an dem Thema. Das Ziel: „flexiblere“ Versicherungstarife. Dazu soll ein Modul im Auto eingebaut werden. Angeblich funktioniert das System auch per Smartphone-App.

 Das Thema Maschine-zu-Maschine- Kommunikation (M2M)  hatten wir ja schon hier im Blog - z.B. bei der Datenerfassung durch Stromzähler.

Die Anbieter sehen die „ausdrückliche Zustimmung“ (wohl der Halter, nicht der individuellen Fahrer) vor: Was meinen Sie - ist diese Nutzung der Standort- und Verkehrsdaten datenschutzrechtlich zulässig?

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9 Kommentare

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In Großbritannien z.B. läuft ein Pilotprojekt mit der AIG Group und Vodafone: http://www.mobilenewscwp.co.uk/2013/03/05/vodafone-partners-with-towers-...

Die eigentlichen Probleme liegen ja im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes - wenn also der Arbeitgeber als Halter die Daten der Fahrer auswertet - und in der Intransparenz des Bewertungssystems. Insofern ist Telefónica da vorbildlich, wenn es dem Versicherungsnehmer per Smartphone-App ermöglicht, die Einstufung nachzuvollziehen. Schufa & Co. haben da im Vergleich noch viel größeren Nachholbedarf und sind wegen ihrer AGB-gleichen Marktmacht viel lohnendere Ziele für Datenschutzbeauftragte.

Hätte denn eine Klage wg. Inhlatskontrolle gegen die Schufa-Klausel und insbesondere gegen das Scoring wegen der Unbestimmtheit und AGB-gleichen Einbeziehung in Verträge eine Chance?

Interessanter Hinweis. Danke. Zum Thema Schufa können andere sicher kompetentere Auskunft geben.

Ich könnte mir vorstellen, dass die Ermittungs- und Strafverfolgungsorgane gerne Zugriff zu den Daten haben wollen. Peter Schaar erinnert im Spiegel an die Debatte zur Vorratsdatenspeicherung.

Festzuhalten, ob jemand mal scharf bremst, ist datenschutzrechtlich eigentlich nicht weiter kritisch.

Um aber eine Geschwindigkeitsübertretung feststellen zu können, muss das Gerät zwangsläufig auch die genaue Position feststellen. Und das ist der Punkt, an dem alle Ermittlungsbehörden und Geheimdienste sich zufrieden zurücklehnen und über die detaillierten Bewegungsprofile freuen.

Und schonmal drauf einstellen: Wenn die Überwachung via Versicherungsgebühren erstmal eingeführt ist, wird es nicht lange dauern, bis man sich persönlich anmelden muss bei dem  Gerät, damit auch immer nachgehalten werden kann, wer gefahren ist.

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Und wer hat die Ressourcen, all diese Daten wirklich auszuwerten? Wenn man nichts anstellt, hat man nichts zu befürchten - oder doch? 

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Das in diesen Fällen häufig zu hörende Argument der Rechtstreue liegt dermaßen daneben, dass eine solche Blauäugigkeit schon beinahe weh tut. Darum geht es doch gar nicht!

Und die Frage, wer die Resourcen hat, ist ebenfalls angesichts der gestiegenen und weiter zu erwartenden Leistungssteigerungen im Computerbereich obsolet. Was heute vielleicht noch in der Erfassung und Auswertung Probleme bereiten könnte, ist morgen schon erledigt und die eigenen verfassungsmäßigen Selbstbestimmungsrechte ebenso! Big Brother is watching you!

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Das "Problem" mit  Auswertung der Daten sehe ich in Zeiten des Big Data auch nicht so.

Eine Frage, die sich mir stellt: Wer muß einwilligen und ist die Einwilligung noch "freiwillig", wenn man anderenfalls fürchten muss, in der Versicherung hochgestuft zu werden.

Gibt es Meinungen dazu?

Meiner Ansicht nach ist das Pay-As-You-Drive Konzept eine logische und notwendige Entwicklung hin zum sog. "connected car". Der Versicherungsehmer wird für verkehrsgerechtes Verhalten belohnt und kann direkt davon profitieren. 

Auch werden die ermittelten Daten laut Pressemitteilung von Telefonica nicht direkt an den Versicherer als Einzeldaten übermittelt, sondern es wird aus den Daten und somit aus dem Fahrverhalten des Fahrzeugnutzers ein Score ermittelt, welcher dem Versicherer zur Bestimmung des Tarifes zur Verfügung gestellt wird. Dabei sollen keine Geopositionen oder ähnliche verkehrsspezifische Daten dem Versicherer zu Verfügung stehen.

Der Schluss allerdings liegt auf der Hand, dass derjenige, der sich nicht einem solchen Konzept anschließt, mit höheren Versicherungstarifen rechnen muss. Das könnte eine finanzielle Beeinträchtingung eines "freiwilligen" Entschlusses zur Teilnahme an dem Konzept bedeuten. Hier ist meiner Ansicht nach die Grenze dort zu ziehen, wo ein Tarif für Pay-As-You-Drive-Verweigerer eine sittenwidrige Höhe im Vergleich zu den sonstigen Tarifen erreicht. Unter dieser Schwelle jedoch bedeutet das vorgestellte Konzept meiner Ansicht nach einen Vorteil sowohl für den Versicherer als auch für den Versicherungsnehmer.

 

Bei freiwilligen Versicherungen mag das ja alles gut angehen, Bedenken habe ich bei Pflichtversicherungen, wie die Kfz-Haftpflicht. Dann muss auch das ganze System umgebaut werden auf die individualisierenden Faktoren. Und wer legt diese fest? Dies dürfte m.E. nicht in der Hand des Versicherers liegen. Dies wird alles undurchschaubarer machen. Was passiert, wenn von dritter Seite die Daten manipuliert werden. Und halten Sie mir nicht entgegen, dass dies nicht möglich ist.
Dann muss allerdings auch Schluss sein mit den Regionalklassen pp..
Glauben Sie im Ernst daran, dass die Versicherungen dies alles ändern werden.
Wie sollen die Daten bei Oldtimern erfaßt werden. Fragen über Fragen.
Das bisherige System auf der Basis von Schäden funktioniert doch und ist auch gut nachvollziehbar. Wozu also etwas daran ändern. Nur weil es machbar ist, bedeutet dies nicht, dass es auch gut ist.

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Es wird bei Verträgen mit gleichen Tarifen für eine bestimmte Gruppe immer Ungerechtigkeiten geben - siehe das angeführte Beispiel von Regionalklassen. Da werden auch alle über einen Kamm geschoren und der, der wenig und vorsichtig mit einem günstigen Auto fährt, der wird für die Blechschäden an den Luxuskarossen der Nachbarn mitbezahlen wie in Kempten z.B.

Und angesichts der bereits bestehenden Ermäßigungen für über 25-jährige, Beamte, Wenigfahrer, Garagenparker usw. usf. auch bei der Haftpflicht ist das tatsächliche Fahrverhalten und die Fahrstrecke erstens nur eine weitere Möglichkeit zur Differenzierung und zweitens eines, das dem individuell gerechten Tarif sehr nahe kommen kann. Nicht vergessen: auch die bereits bestehenden "individualisierenden" Faktoren liegen vollständig in der Hand des Versicherers!

Bei einem Oldtimer kann man wie bei jedem anderen PKW das Modul nachträglich einbauen und einen Tarif anbieten, der z.B. für bis zu 1000km pro Jahr besonders günstig ist.

Was die Möglichkeit zur Datenmanipulation angeht: da gehe ich davon aus, dass die Anforderungen an das System bei der Zulassung genauso sind wie bei der Datenerfassung und -abrechnung von Mobiltelefonaten.

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