April, April?! Nee - nur die StVO neu gefasst!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 01.04.2013
Rechtsgebiete: StVOStrafrechtVerkehrsrecht|3303 Aufrufe

Wahrscheinlich haben es die meisten Blogleser schon woanders gehört - ich will trotzdem kurz drauf hinweisen: Die StVO ist zum 1. 4. 2013 neu gefasst worden. Das BMVBS weist vor allem auf wegfallende Schilder hin und besseren Radfahrerschutz. Andere Stimmen dagegen sind eher amüsiert von sprachlichen Neuerungen (hier, hier oder auch hier). Absolut notwendig war sicher, endlich das Wort "Fußgänger" zu ersetzen. Zwar fielen wohl unstreitig   unter diesen Begriff auch Fußgängerinnen - ganz sicher war man sich vielleicht dann doch hierbei nicht. Immerhin könnte eine Mindermeinung Gegenteiliges vertreten, was sicher nicht schön wäre. Glücklicherweise ist der persönliche Geltungbereich der entsprechenden Normen in der StVO jetzt klar gestellt durch deutlich präzisere und sprachlich gut gelungene Formulierungen wie "wer zu Fuß geht" oder gar "zu Fuß Gehende". Passend zum 1. April. oder?!

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen