Arbeitnehmerdatenschutz – Bald Verbot der heimlichen Videoüberwachung am Arbeitsplatz?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 14.01.2013

Laut einem Bericht der FAZ vom 12.01. haben sich die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP nun doch auf einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz geeinigt, welcher nun bereits Ende Januar vom Bundestag verabschiedet werden soll. Der Bundesrat muss wohl nicht zustimmen.

Nach dem Gesetzentwurf ist die heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern in Deutschland künftig ausdrücklich verboten. Die Arbeitgeber sollen sich in Zukunft auf die offene Videoüberwachung beschränken.  Ausgeschlossen von der Überwachung sind nur Sanitär-, Umkleide- und Schlafräume. Pausen-, Ruhe- und Raucherräume dürfen weiterhin  überwacht werden.

Zudem stellen die Vorschriften jede „Erhebung, Verarbeitung und Nutzung“ von Daten im Beschäftigungsverhältnis unter einen doppelten Vorbehalt: Sie muss erforderlich sein und es darf kein überwiegendes Interesse des betroffenen Mitarbeiters entgegenstehen. Computerdaten - etwa Kontonummern - dürfen nur zur „Aufdeckung von Straftaten oder anderen schwerwiegenden Pflichtverletzungen“ abgeglichen werden, und dies nur „in anonymisierter oder pseudonymisierter Form“.

Außerdem darf selbst unter Mitwirkung des Betriebsrats eine Betriebsvereinbarung andere Regelungen nur zugunsten der Belegschaft treffen. Dafür hagelte es von Arbeitgeberseite Kritik. Sie bemängelten, dass dies die Privatautonomie erheblich einschränke. Die Möglichkeit von Arbeitnehmern, in die Maßnahmen des Arbeitgebers einzuwilligen, werde dadurch erheblich eingeschränkt.

Wie sehen Sie die neuen Regelungen? Was halten Sie von der Zulässigkeit der offenen Videoüberwachung ohne zeitliche Beschränkung?

 

Danke an Herrn stud. iur. Josef Wittmann für die Hinweise

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Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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2 Kommentare

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siehe hier: http://blog.beck.de/2013/01/12/koalition-einigt-sich-doch-noch-auf-neues...

Wenn die offene Videoüberwachung und -aufzeichnung selbst von Pausen- und Ruheräumen erlaubt wird, ist das Verbot der heimlichen Viedoüberwachung sowieso so weit wie möglich ausgehöhlt. Heimliche Überwachung ist weiterhin möglich und der Gesetzgeber hat sich - offenbar arbeiten in den Referaten nur technische Analphabeten - keine Gedanken gemacht, was ein zur heimlichen Überwachung zulässiger Fotoapparat heute alles für Videofunktionen aufweist.

Aber nach dem handwerklichen Pfusch des Genitalverstümmelungserlaubnisgesetzes erwartet man wirklich nichts mehr von dieser Regierung ...

Aus der FAZ von eben: "Die geplante Reform des Datenschutzes von Arbeitnehmern hat kaum noch Aussicht auf Erfolg. Die Koalitionsspitzen beschlossen am Dienstag im Beisein der Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder (CDU) und Rainer Brüderle (FDP), das Vorhaben von der Tagesordnung im Innenausschuss und im Plenum des Parlaments zu streichen. Dort sollte es in dieser Woche endgültig verabschiedet werden ..."

 

Quelle: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/datenschutz-fuer-arbeitnehmer-koalition-stoppt-reform-12043652.html 

 

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