Kurzmeldung - Aktuelles Verkehrsrecht aus dem Fachdienst Versicherungsrecht: DACHLAWINE und TEILKASKO
von , veröffentlicht am 10.10.2012Nur ein kurzer Hinweis auf eine versicherungsrechtliche Entscheidung mit verkehrsrechtlichem Hintergrund:
OLG Köln: Teilkaskoversicherung: Schäden durch Dachlawinen
beck-fachdienst Versicherungsrecht - FD-VersR 2012, 337515Nach Auffassung des OLG Köln enthalte Ziffer A.2.2.3 eine abschließende Aufzählung der versicherten Naturereignisse. Da die Gefahr von Schneelawinen dort nicht erwähnt ist, werden Schäden infolge von Lawinen nicht vom Versicherungsschutz erfasst. Unter Schneelawine sei dabei sowohl eine Bergschneelawine als auch eine Dachschneelawine zu verstehen, so das OLG Köln.
OLG Köln, Beschluss vom 28.02.2012 - 9 U 250/11, BeckRS 2012, 17639
Hier die ganze Besprechung "für lau".
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