StPO-Klassiker: Aussage gegen Aussage
von , veröffentlicht am 07.05.2012Aussage-gegen-Aussage-Situationen bereiten den Verfahrensbeteiligten immer wieder Schwierigkeiten. Der BGH hat hier aktuell nochmals relativ "knackig" die zentralen Anforderungen zusammen gefasst, die an Urteile in solchen Situationen zu stellen sind:
Die Rechtsprechung stellt besondere Anforderungen an die Beweiswürdigung in Konstellationen, in denen "Aussage gegen Aussage" steht (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f.). Erforder-lich sind insbesondere eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage (BGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 4 StR 89/05), eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2003 - 4 StR 73/03), sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben.
BGH, Urteil vom 7.3.2012 - 2 StR 565/11
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben