StPO-Klassiker: Aussage gegen Aussage

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 07.05.2012
Rechtsgebiete: Aussage gegen AussageStrafrechtVerkehrsrecht|6731 Aufrufe

Aussage-gegen-Aussage-Situationen bereiten den Verfahrensbeteiligten immer wieder Schwierigkeiten. Der BGH hat hier aktuell nochmals relativ "knackig" die zentralen Anforderungen zusammen gefasst, die an Urteile in solchen Situationen zu stellen sind:

 

Die Rechtsprechung stellt besondere Anforderungen an die Beweiswürdigung in Konstellationen, in denen "Aussage gegen Aussage" steht (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f.). Erforder-lich sind insbesondere eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage (BGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 4 StR 89/05), eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2003 - 4 StR 73/03), sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben.

 

BGH, Urteil  vom 7.3.2012 - 2 StR 565/11

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