Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) - Geschafft!

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 14.02.2012

Vertreter des Bundestages und Bundesrates haben in der vergangenen Woche nach Monaten des Tauziehens einen Kompromiss hinsichtlich der TKG-Novelle erzielen können. Bislang liegt noch keine konsolidierte Fassung der Gesetzesänderung vor (siehe im wesentlichen BT-Drs. 17/7521). Die Novelle sollte in den nächsten Tagen im BGBl. veröffentlicht werden.  Streihtpunkt bis zuletzt zwischen Bund und den Ländern waren die Rundfunkfrequenzen.

Mit dem Kompromiss soll mit der geänderten TKG-Novelle die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der künftigen Frequenzplanung, -verwaltung und -verteilung intensiviert werden. Im Vermittlungsausschuss einigte man sich auf ein größeres Mitspracherecht des Bundesrates bei der Frequenzvergabe, da sich dieser unter anderem wegen mangelnder Kompetenz der Länder im November letzten Jahres gegen die Änderung des TKG ausgesprochen hatte.

Hier einige Stellugnahmen:

Die Bundesverband der Verbraucherzentralen vzbv begrüßt die TKG-Änderungen. Laut vzbv werde das Stresspotential für den Verbraucher deutlich reduziert, da nach dem Gesetz telefonische Warteschleifen kostenfrei zur Verfügung stehen. Dennoch bedauert vzbz die zu langen Übergangsfristen und die fehlenden Vorgaben zur Breitbandgeschwindigkeit.

Ebenso begrüßt  der Veband BITKOM den Großteil der Neuregelungen zum TKG. BITKOM hatte sich insb. dafür eingesetzt, Gas- und Stromversorger zu verpflichten, unter bestimmten Bedingungen Leerrohre für Breitbandkabel gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.

„Die Gesetzesnovelle trägt dazu bei, den Ausbau schneller Breitband-Internetzugänge überall in Deutschland voranzutreiben“, sagt BITKOM.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. (BREKO) drängt auf eine schnelle Umsetzung der Gesetzesänderung. Weitere Vorschriften müssten im Einzelfall schnell angepasst und die investierenden Unternehmen operativ nutzbar gemacht werden, so BREKO-Präsident  Kleint.

In seinem neu veröffentlichten Jahrbuch betont auch Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) die Wichtigkeit der Neuregelungen des TKG, die die Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau verbessern und den Anbieterwechel erleichtern. Außerdem befürwortet VATM den Ausbau der Hochgeschwindigkeitsnetze in ländlichen Regionen.

Welcher Meinung sind Sie hinsichtlich der TKG-Novelle?  

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2 Kommentare

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kann einer mir bitte sagen wann genau das Gesetz in Kraft treten soll und ob Übergangsfristen für die Umsetzung bestimmte Vorgaben festgelegt worden sind.

vor allem der § 98 mit dem Wegfall der Widerspruchmöglichkeit bei der Fremdortung stellt vielen Unternehmen  vor einer großen herausforderung. Gibt es keine andere Alternative zu der Textmitteilung und muss die Mitteilung wirklich bei jeder einzelnen Ortung stattfinden.

Wie ist außerdem die schriftliche Einwilligung gegenüber dem Anbieter des Dienstes mit Zusatznutzen zu verstehen?()

 

Danke für Ihren Beitrag.

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sicher fehlt in diesem Artikel die Stimme Bürger, welche von schlecht ausgebauter Infrastruktur betroffen sind (und dies schon seit mehr als einem Jahrzehnt).

 

An dieser Stelle sie diese Pressemittelung genannt:

http://www.geteilt.de/forum/viewtopic.php?f=58&t=11114

wer sich einklinken möchte ist gern gesehen ;)

 

Natürlich stehe ich 100 Prozent hinter der Haltung des geteilt.de e.V.

hier auf Seite 107 kann man weitere Stellungnahmen in Bezug auf die Novellierung lesen, natürlich auch die von geteilt.de ;)

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/075/1707521.pdf

 

@ Kossi

das Gesetz tritt in Kraft wenn es der neue Bundespräsident unterschrieben hat - Herr Wulff hat in den letzten Tagen seiner Amtszeit andere Prioriäten gesetzt, Herr Seehofer hätte hier als nächsten den Stift in der Hand gehabt - bisher ist noch nichts unterschrieben - so mein Kenntnissstand. Derzeit spricht scheint fühestens August das Gesetzt in Kraft zu treten.

Quelle: http://mobil.teltarif.de/kostenlose-warteschleifen-gesetz-pflicht-august...

 

Grüße

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