US Supreme Court: Verfolgung von Tätern mit angebrachtem GPS ohne Durchsuchungsbeschluss unzulässig

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 23.01.2012

Interessante Entscheidung des höchsten US Gerichts - die Europäer, insbesondere die EU-Kommission, bezeichnen die USA ja gerne als Land mit „inadäquaten Datenschutz“.

Der Oberste Gerichtshof entschied heute einstimmig gegen die Zulässigkeit  der Platzierung des GPS-Geräts an und in einem Fahrzeug ohne Search Warrant. Die mit dem Gerät aus der Überwachung der Fahrzeugbewegungen widersprächen dem verfassungsrechtlichen Schutz vor unangemessenen Durchsuchungen und Beschlagnahmen von Beweisen. US-Bürgerrechtsgruppen waren besorgt, dass riesige Mengen an persönlichen Daten von GPS Geräten gesammelt werden könnten und Polizei die Bewegungsdaten andere Technologien wie z.B.  Mobiltelefone, Computer, Überwachungskameras und Satelliten verwenden könnte, um Menschen zu überwachen.

Der Fall stammte im Jahr 2005, als die Polizei auf einem öffentlichen Parkplatz in Maryland  heimlich ein GPS-Gerät an einem Jeep Grand Cherokee aus Washington, D.C. installierte, den der Nachtklubbesitzer Antoine Jones verwendete. Jones wurde des Drogenhandels verdächtigt. Die Polizei verfolgte dann seine Fahrzeugbewegungen über einen Monat. Die daraus resultierende Beweise spielten eine Schlüsselrolle in seine Verurteilung wegen Kokainhandels.

Fazit: Eine Niederlage für die Obama-Administration, die für die Zulässigkeit plädiert hatte.  

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