Reine Verrechnungsvereinbarung ist keine Vergütungsvereinbarung

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 23.09.2011

Mit der Frage, welche Wirkungen eine Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant hat, in der geregelt wird, wie ein Vorschuss auf verschiedene Abrechnungen in Höhe der gesetzlichen Gebühren anzurechnen ist, hat sich das OLG Düsseldorf im Urteil vom 16.12.2010 - 24 U 96/10  -beschäftigt. Das OLG Düsseldorf kam zu dem Ergebnis, dass in der reinen Verrechnungsvereinbarung keine Vergütungsvereinbarung zu sehen ist, und legte deren inhaltliche Bedeutung sehr restriktiv aus. Auch zeigt die Entscheidung, dass gerade dann, wenn zweifelhaft ist, ob eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, es sinnvoll ist, mit dem Mandanten zu vereinbaren, ob auf der Basis einer oder mehrerer Angelegenheiten die Vergütung abzurechnen ist. Dann sollte aber auch dies ausdrücklich und unter Beachtung der Formvorschriften einer Vergütungsvereinbarung erfolgen.

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