Jedes Verfahren eine selbstständige Angelegenheit!

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 31.08.2011

Grundsätzlich bildet jedes eigenständige gerichtliche Verfahren eine selbstständige Angelegenheit. Dies wird jedoch im verwaltungsrechtlichen Bereich verschiedentlich zu Unrecht in Zweifel gezogen. Zutreffend hat das OVG Münster im Beschluss vom 15.08.2011- 2 E 772/11 - die teilweise vertretene Auffassung, dass trotz mehrerer Verfahren nur eine Angelegenheit vorliegt, weil sie von einem einheitlichen Auftrag umfasst sind, zwischen den Gegenständen der einen Angelegenheit ein innerer Zusammenhang besteht und der Rechtsanwalt einen einheitlichen Tätigkeitsrahmen wahrt, zumindest für den Fall abgelehnt, dass sich Kläger dreier verschiedener Verfahren aufgrund unterschiedlicher Grundeigentumspositionen gegen die der Beigeladenen von der Beklagten erteilten Baugenehmigung zur Errichtung eines Fußballstadions wandten..... Jedes Verfahren kann einen eigenständigen Verlauf nehmen, deshalb ist auch jedes Verfahren eine eigenständige Angelegenheit!

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