Datenschutz und Behavioral Advertisement: NebuAd und andere müssen zahlen

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 17.08.2011

Behavioral  oder Targeted Advertisement (also die Zusendung gezielter Werbung aufgrund der Auswertung der Suchergebnisse des Nutzers und besuchten Webseiten) ist ja auch in Deutschland ein Thema.

Hier das Neueste aus den USA:

Das mittlerweile in Abwicklung befindliche Unternehmen NebuAd hat sich zur Zahlung von $ 2,4 Mio. zur gütlichen Beilegung einer Privacy-Sammelklage verpflichtet, in der es um die umstrittene Behavioral Targeting-Technologie ging.

Zwei Drittel des Vergleichs wird an verschiedenen privaten Organisationen gezahlt, während sieben Web-Nutzer jeweils zwischen $ 1.000 und $ 5.000 erhalten - so die öffentlichen Dokumente  des  Bundesgerichts für den Northern District of California. Die Anwälte der Kläger erhalten immerhin bis zu 800.000 $ an Anwaltskosten.

Wenn der US Richter Thelton Henderson dem zustimmt, wird das zum Ende eines 3-jährigen Prozess gegen NebuAd führen. Der Rechtsstreit beruhte aus Behavioral-Targeting-Tests der Gesellschaft in den Jahren in 2007 und 2008 und betraf NebuAd und sechs ISPs. Außerdem sind noch Klagen gegen vier ISPs anhängig, die mit NebuAd Partnerschaft standen: Bresnan, Kabel Eins, Embarq und Wide Open West. Ein Verfahren gegen einene fünften l ISP, Knology, wurde ein Schiedsverfahren überführt. NebuAd hatte sich mit einigen  ISPs zusammengetan, um Daten über die Internetaktivitäten von Web-Nutzern sammeln und danach zu bestimmen, welche Werbeanzeigen und Einblendungen ihnen dann zugesandt wurden. Die klagenden Web-Nutzer behaupten, dass NebuAd und seine ISP-Partner eine Vielzahl von Bundes- und Landesgesetzen verletzt haben.

NebuAd erwiderte u.a., dass die seine Datensammlung anonym erfolgt sei.

Wie sehen Sie die Entwicklung des Targeted Advertisement unter Datenschutzgesichtspunkten? Reicht ein Opt-out der Nutzer? 

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