Auskunft im Versorgungsausgleich bei Streit über Ablauf des Trennungsjahres

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 19.07.2011

Die Beteiligten streiten sich, ob das Trennungsjahr bereits abgelaufen ist und damit die Voraussetzungen für eine Scheiung vorliegen - oder eben nicht.

 

Muss der scheidungsunwillige Partner bereits jetzt die Fragebögen zum Versorgungsausgleich ausfüllen und zum Gericht zurücksenden?

Ja, sagt das OLG Oldenburg (Beschluss vom 21.06.2011 - 14 WF 114/11) Die Pflicht, dem Gericht gegenüber Auskunft zum Versorgungsausgleich zu erteilen, besteht auch, wenn streitig ist, ob die Voraussetzungen für eine Ehescheidung vorliegen. Bei Verweigerung der Auskunft kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden. 

Nein, sagt das OLG Koblenz (Beschluss vom 25.02.2009 -11 WF 166/09 =  NJW-RR 2009, 1018 )

Es besteht keine mit Hilfe eines Zwangsgeldes durchsetzbare Auskunftsverpflichtung in der den Versorgungsausgleich betreffenden Folgesache, solange der Scheidungsausspruch mangels Ablaufs des Trennungsjahrs unschlüssig ist .

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