Erzwingungshaft wirtschaftlicher Unsinn?
Rechtsgebiet: Strafrecht, Verkehrsrecht

Experte: Carsten Krumm
Richter am Amtsgericht
14.07.2011Aus dem Jahresbericht des Landesrechnungshofes NRW (Leitsatz 8) lässt sich entnehmen, was viele schon geahnt haben: Die Erzwingungshaft ist (jedenfalls auf den ersten Blick) unwirtschaftlich. Die Haftkosten für einen Tag schlagen nämlich mit 77 Euro zu Buche. Komischerweise wird dann aber vorgeschlagen, bei Nichtzahlung des Bußgeldes eine "Extragebühr" aufzuschlagen: 60 Euro.
Eigenartig, da doch schon vor der E-Haft-Anordnung i.d.R.
andere Vollstreckungen erfolglos waren...




Kommentare
Kommentare:
14.07.2011
Die 77.- Teuro werden nicht anschließend von dem Delinquenten begetrieben?
15.07.2011
Könnte man machen. Was aber, wenn der Delinquent deshalb nicht zahlt, weil bei ihm sowieso nichts zu holen ist. Da steht der Staat mit seinen Forderungen vor dem gleichen Problem wie der private Gläubiger, der dann dank des Insolvenzrechtes und der zu seinen Lasten veränderten Verjährungsbestimmungen sein gutes Geld durch den Schornstein fliegen lässt.
15.07.2011
Die Frage der Realisierbarkeit einmal dahingestellt - aber besteht der Anspruch überhaupt?