Erzwingungshaft wirtschaftlicher Unsinn?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 14.07.2011
Rechtsgebiete: ErzwingungshaftStrafrechtVerkehrsrecht4|8785 Aufrufe

Aus dem Jahresbericht des Landesrechnungshofes NRW (Leitsatz 8)  lässt sich entnehmen, was viele schon geahnt haben: Die Erzwingungshaft ist (jedenfalls auf den ersten Blick) unwirtschaftlich. Die Haftkosten für einen Tag schlagen nämlich mit 77 Euro zu Buche. Komischerweise wird dann aber vorgeschlagen, bei Nichtzahlung des Bußgeldes eine "Extragebühr" aufzuschlagen: 60 Euro.

Eigenartig, da doch schon vor der E-Haft-Anordnung i.d.R. andere Vollstreckungen erfolglos waren...

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

4 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

RA JM schrieb:

Die 77.- Teuro werden nicht anschließend von dem Delinquenten begetrieben? 

 

Wenn Erzwingungshaft angeordnet wird, sind vorher schon (fast) alle Möglichkeiten des "Beitreibens"angewandt worden !

Man kann für jede Sache nur einmal in Erzwingungshaft gesteckt werden. Und das in angemessener Höhe !

Wenn also vorher schon nichts zu holen war, wird die Sache für die Behörden uninteressant, nur viel Arbeit ohne Rendite.

Die haben dann schon genug Probleme mit dem Landesrechnungshof, weil der ja die ganzen Kosten bezahlen muß !

Das sind: Gerichtskosten 23,- €, Staatsanwaltschaft 27,- €, Haftanstalt 111,-€, die Fahrt vom Ort der "Verhaftung", meist der Wohnort des Delinquenten, mit 2 Polizei-Beamten und Dienstfahrzeug zur JVA und nach der Entlassung das Fahrgeld für die Rückfaht zum Heimatort des Delinquenten bei Mittellosigkeit,  mit Bus oder Bahn !!

Obwohl die Erzwingungshaft nicht die Zahlung der Geldbuße aufhebt, kommt nach etwa 6-8 Wochen nach dem "Einsitzen" der Beschluß des Amtsgerichts: Auf Antrag der Ordnungsbehörde wird das Verfahren gegen Sie eingestellt. Soweit das !!

5

Könnte man machen. Was aber, wenn der Delinquent deshalb nicht zahlt, weil bei ihm sowieso nichts zu holen ist. Da steht der Staat mit seinen Forderungen vor dem gleichen Problem wie der private Gläubiger, der dann dank des Insolvenzrechtes und der zu seinen Lasten veränderten Verjährungsbestimmungen sein gutes Geld durch den Schornstein fliegen lässt. 

5

Kommentar hinzufügen