RFID-Chips: Bundesrat fordert Verbesserung des Datenschutzes für Verbraucher

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 21.03.2011

Die Bundesländer fordern eine Erhöhung des Datenschutzes für Verbraucher im Bereich der Radiofrequenz-Identifikations-Technologie (RFID).

Der Bundesrat fordert in einer heute (21.03.2011) angenommenen Entschließung die Bundesregierung dazu auf, die Empfehlung der EU-Kommission über den Datenschutz in RFID-gestützten Anwendungen umzusetzen und zu konkretisieren.

Aus Sicht des Verbraucherschutzes sollen insbesondere folgende Anforderungen gewährleistet sein:

 

  • Der Einsatz von RFID-Anwendungen in verbraucherrelevanten Bereichen soll mit einem Datenschutzkonzept verbunden sein, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

 

  • Die Verbraucherinformation sollte besonders dort, wo RFID zum Einsatz kommt, verstärkt werden.

 

  • Die Kennzeichnung von RFID sollte nach international - zumindest      europaweit - einheitlichen Standards erfolgen und leicht identifizierbar sein. Für RFID-Anwendungen im Einzelhandel sollte dabei neben einer Bereichskennzeichnung in Erwägung gezogen werden, einen produktbezogenen Hinweis auf RFID einzuführen, der sich am Produkt selbst  befindet oder Teil der Produktkennzeichnung ist - also beispielsweise auf dem Etikett, am Regal, im Vertrag oder auf der Verpackung angebracht ist. Die  Kennzeichnung von mit RFID-Chips versehenen Produkten in verbraucherrelevanten Bereichen auch außerhalb des Einzelhandels sei in diesem  Zusammenhang ebenfalls zu prüfen.

 

  • Eine Deaktivierung der Chips sollte auf einfachem Weg möglich und für alle Verbraucher nachvollziehbar sein.

 

Darüber hinaus seien Verhandlungen mit Wirtschaft der bezüglich einer entsprechenden Selbstverpflichtung wieder aufzunehmen.

Der Bundesrat betont, dass RFID-Anwendungen auch dann nicht in Kernbereiche des Persönlichkeitsrechts eingreifen dürfen, wenn eine entsprechende datenschutzrechtliche Einwilligung des Betroffenen vorliegen sollte.

Die RFID-Technologie ermöglicht die automatische Identifikation von Gegenständen und Lebewesen ohne eine Sicht- oder Kontaktverbindung zu benötigen. Eine häufige Anwendung ist zum Beispiel die Identifizierung von Produkten in einem Supermarkt zur Warensicherung. Auch in Personalausweisen und Reisepässen sind RFID-Chips integriert. Die Fähigkeiten der RFID-Technologie machen sie aus Sicht der Länder zu einer Querschnittstechnologie mit großem Potenzial und vielfältigen Anwendungsfeldern. Sie berge nicht nur große Chancen für die Wirtschaft, sondern auch für die Verbraucher. So sieht die Länderkammer den zukünftigen Anwendungsbereich von RFID-Technologie zum Beispiel in schnelleren Bezahlsystemen ebenso wie in eindeutig identifizierbaren und damit rückverfolgbaren Produkten.  Risiken bestünden jedoch vor allem im Bereich des Datenschutzes. Es bestehe zum Beispiel die Gefahr, dass ein Missbrauch personenbeziehbarer oder personenbezogener Datenaufzeichnungen vom Verbraucher unbemerkt erfolgen könne.

 

Was meinen Sie: Ist eine Selbstverpflichtung der Industrie ausreichend oder bedarf es schnell eines Gesetzes um die Verwendung dieser Technologie zu regulieren?

 

Siehe auch folgenden MMR-Artikel: 

http://www.uni-muenster.de/Jura.tkr/oer/wp-content/uploads/2010/06/MMR_01_2006_S17ff-RFID.pdf 

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Gegenfrage: welche Selbstverpflichtung der Industrie hat je funktioniert (außer in dem Sinne, eine drohende gesetzliche Regelung zu verhindern und/oder abzuschwächen) oder gar Verbraucher- oder Bürgerrechte wirksam geschützt?

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