Deutsche Inkasso und Internetabzocke: Eine Rückmeldung des Kammergerichts

von Prof. Dr. Thomas Hoeren, veröffentlicht am 02.01.2011

Der Ton in der Abzockszene wird härter. Wer sich auf Seiten wie "Outlets.de" u.a. verfängt und dubiose Rechnungen über (die inzwischen legendären) "96 Euro" erhält, bekommt jetzt seit September oft auch ein Inkassoschreiben einer "Deutschen Zentral Inkasso GmbH". Darin wird man formalisiert aufgefordert, die "96 Euro" nebst hohen Inkassogebühren zu zahlen. Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH tritt im Briefkopf als vom Kammergericht zugelassen auf und legt "erfolgreiche" Urteile bei (meist eines vom Amtsgericht Witten).

Eine Rückfrage von mir beim Kammergericht ergab: Es liegen dort über 500 Beschwerden gegen die Deutsche Zentral Inkasso GmbH vor. Das KG hat die Entziehung der Inkassoerlaubnis in die Wege geleitet; es läuft ein verwaltungsgerichtliches Verfahren. Die Dame vom KG berichtete, daß man hereingefallen sei. Die  Deutsche Zentral Inkasso GmbH sei zunächst als seriöse Inkassostelle aufgetreten. Erst nach Zulassung sei es zum unseriösen Gebaren dieser Einrichtung gekommen.

Wichtig ist nur eins: nie zahlen! Auch nicht auf Druck der sog. Inkassostelle. Die beigefügten Urteile sind dubios und haben nichts mit Zahlungsklagen zu tun.

Dazu mehr: http://www.verbraucherabzocke.info/6-Online/Trickbetrug-weitere/Hintergr...

Zum Urteil AG Witten: http://klawtext.blogspot.com/2010/09/icontent-und-outletsde-die-nachste....

 

Mein Wunsch für 2011 (alles Gute zum neuen Jahr für alle Blogleser): das Ende des Rodgauer Kreisels, seiner Ableger und Inkassostellen, Anwälte und "Franchisenehmer" - nicht durch neue Gesetze, sondern schlichtweg durch eine effiziente Anwendung und Durchsetzung strafrechtlicher Vorgaben. 

 


 

 

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207 Kommentare

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Hallo Zusammen,

auch wir sind auf die Abofalle bei "Outlets.de" reingefallen, bzw. haben uns in sie reinziehen lassen. Im Unterschied zu den Meisten hier haben wir uns einschüchtern lassen und haben den ersten Jahresbeitrag samt Mahngebühr bezahlt. Das, obwohl wir uns sicher sind, dass keiner von uns wissend und wollendlich einen ABO-Vertrag mit outlets.de eingegangen ist.

Wir gehen davon aus, dass rein rechtlich die Forderung durch Zahlung anerkannt wird und damit auch der zugrundeliegende ABO-Vertrag mit 2-jähriger Laufzeit.

Nun stellt sich die Frage, ob es eine Möglichkeit gibt, aus einem derart zustande gekommenen Vertrag heraus zu kommen. Zumindest sollte es möglich sein die zweite Jahresrate zu vermeiden.
Interessant ist sicher auch, ob trotz des fragwürdigen Zustandekommens eine automatische Vertragsverlängerung um jeweils 2-Jahre gegeben ist. Sollte dem so sein, erscheint es dringend angeraten, dass alle diejenigen, die Zahlungen geleistet haben, umgehend per Einschreiben kündigen.

Gruß
Bernd Lorscheider

 

 

WICHTIG!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

 

Ich habe das folgende Urteil gegen die Content4U GmbH gefunden:

 

http://www.kanzlei-thomas-meier.de/images/urteile/urteil.29-c-2583-10-85...

 

 

Zusätzlich habe ich die Banken angerufen + ein Schreiben (Musterschreiben siehe unten) an die Banken gerichtet, die mit derartigen Unternehmen zusammenarbeiten und sie aufgefordert, deren Konten zu kündigen:

 

Commerzbank Aktiengesellschaft

60261 Frankfurt/Main

Zufriedenheitsinitiative: 0180 2 / 27 21 (6 Cent/min)

 

arbeitet mit der Deutsche Internetinkasso GmbH zusammen.

Ko.Nr.: 654135300

BLZ: 50040000

 

und

 

Volksbank Tecklenburger Land eG

Alte Münsterstraße 17

49477 Ibbenbüren

Telefon: 05451577122

 

arbeitet mit der ProPayment GmbH (Content4U) zusammen.

Ko.Nr.: 601827900

BLZ: 40361906

 

--------------------------------------------------------

 

Musterbrief an die Bank:

 

 

An die

(Anschrift der Bank)

 

 

Datum

 

Betr.: Kto. Nr. .... der Firma XY

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wie Sie aus den anliegenden Kopien ersehen können, haben wir eine Rechnung der xxxx erhalten. Dieses Unternehmen betreibt verschiedene Internetseiten, bei denen durch die Gestaltung der Eindruck erweckt wird, die Nutzung der Inhalte auf diesen Internetseiten erfolge kostenlos.

Lediglich im Kleingedruckten wird auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen. Für xxxx pro Jahr wird eine nennenswerte Gegenleistung jedoch nicht erbracht.

Derartige Werbungen sind offenkundig wettbewerbswidrig. Bis Maßnahmen nach dem UWG allerdings greifen, sind oft Wochen vergangen und die unrechtmäßig erlangten Gewinne sind längst beiseite geschafft. Auch Maßnahmen der Strafverfolgung können nicht so schnell ergriffen werden, dass der finanzielle Schaden bei den Opfern begrenzt wird. Wir möchten daher an Sie sehr dringend appellieren, dazu beizutragen, den Drahtziehern diese Unrechtsgewinne vorzuenthalten:

 

Kündigen und sperren Sie bitte das Konto!

 

Diese Maßnahme ist rechtlich zulässig. Wir verweisen auf einen Beschluß des OLG Hamm (13.10.2008 - I-31 W 38/08) und des OLG Karlsruhe (6W31/97), mit dem eine entsprechende Maßnahme abgesegnet wurde. Sie sind nicht verpflichtet, an einem Wettbwerbsverstoß gemäß § 1 und 3 UWG mitzuwirken. Für eine kurze Mitteilung wären wir Ihnen dankbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

..........................

Anhang: Gerichtsurteil gegen die Content4U GmbH (siehe oben)

5

Bin auch einer derjenigen, die diese dubiosen Zahlungsaufforderungen erhalten hat. Ich habe einfach nie gezahlt. Und nach dem zweiten Brief auch nichts mehr bekommen. 7 Monate her. Seriöse Inkassounternehmen lassen auch mit sich reden und geben Auskünfte. Unglaublich was hier los ist.

4

Man verlegt sich offensichtlich wieder aufs Telefon:

http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ134553750518663/warnung-vor-ne...

Derzeit rollt mal wieder eine Inkasso-Welle übers Land. Ausgelöst hat sie dieses Mal die Anwalts-Inkasso-Zentrale mit Sitz in Osnabrück. Deren Rechtsanwalt Ingo Müller macht zweifelhafte Forderungen aus telefonisch abgeschlossenen Gewinnspieldiensten geltend. Er behauptet, Rechnungen seien noch nicht beglichen worden. Neben den angeblich offenen Beträgen berechnet er selbstverständlich Mahn- und Rechtsanwaltskosten. Teilweise werden dieselben Forderungen gleichzeitig auch von dem Unternehmen National Inkasso (ehemals: wecollect) in Düsseldorf beigetrieben.

Hallo,

 

wir gehören zu den 700 Kunden denen man ein Vergleichsangebot für die Mitgliedschaft 

bei my-downloads macht.

 

Mit 50 Euro sind wir dabei und die Sache ist vom Tisch. ;-)

 

Dies schreibt die DIG aus Heusenstamm

Geschäftsführerin: Reka Franko

Sparkassa Koblenz

Na denn!

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