Erster europäischer Prozess gegen somalische Seeräuber in den Niederlanden: Fünf Jahre Haft für somalische Piraten

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 20.06.2010

Nachdem wir in Deutschland einem ersten Prozess gegen somalische Seeräuber entgegensehen, gibt ein Blick in unser Nachbarland Aufschluss darüber, wie das Strafmaß für Piraterie dort beurteilt wird. Im ersten europäischen Prozess gegen somalische Seeräuber verhängte ein Gericht in den Niederlanden am 17.6.2010 Haftstrafen von fünf Jahren. Die Richter in Rotterdam sahen es als erwiesen an, dass die fünf Angeklagten im Alter zwischen 25 und 45 Jahren am 2.1.2009 versucht hatten, einen türkischen Frachter mit Waffengewalt zu kapern, um dann Lösegeld zu fordern. Die Staatsanwaltschaft hatte Strafen von jeweils sieben Jahren gefordert. 

Die Angeklagten hatten bei der Eröffnung des Prozesses am 25.05.2010 ihre Unschuld beteuert. Sie seien nur Fischer, die in Seenot geraten seien und das Schiff «Samanyolu» hätten um Hilfe bitten wollen, erklärten sie. Die Anklage erklärte hingegen, die Männer hätten sich bereits in dem Moment der versuchten Piraterie strafbar gemacht, als sie mit Waffen ihr Boot bestiegen, um nach einem Schiff zu suchen, das sie kapern könnten. Die Beweisführung stützte sich unter anderem auf Aussagen der Besatzung des Frachters sowie von dänischen Marinesoldaten. Demnach hatten die Somalier die unter der Flagge der Niederländischen Antillen fahrende «Samanyolu» mit einem Raketenwerfer und automatischen Waffen beschossen. Ihr Boot wurde von der sich wehrenden Besatzung des Frachters mit Leuchtmunition in Brand gesetzt und sank samt der angeblichen Waffen. Die Männer wurden anschließend von einem dänischen Marinehubschrauber aus dem Wasser gefischt.

Literatur:

Braun/Plate, Rechtsfragen der Bekämpfung der Piraterie im Golf von Aden durch die Bundesmarine: Wahrnehmung originär polizeilicher Aufgaben durch das Militär?, DÖV 2010, 203

Fischer-Lescano/Tohidipur, Rechtsrahmen der Maßnahmen gegen die Seepiraterie, NJW 2009, 1243

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1 Kommentar

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Ob eine solche Strafe wirklich den mit ihr verbundenen Zweck erreicht, frage ich mich durchaus. Eine fünfjährige Haftstrafe in einem europäischen Gefängnis muss für die meisten Piraten aus Somalia (!!!) wie ein Dauerurlaub in einem Vier - Sterne - Hotel sein, nur halt ohne Strand und Cocktails. Abendprogramm wird dem gegenüber partiell vorhanden sein.

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