Betriebsräte wollen um Opel-Werk in Antwerpen kämpfen

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 27.01.2010

Die Sanierung des Automobilherstellers Opel entwickelt sich zunehmend zu einer Kraftprobe zwischen dem Management und den Belegschaftsvertretungen der europäischen Standorte. In diesem Konflikt deuten sich auch interessante - grenzüberschreitende  - arbeitsrechtliche Fragen an. Schon die Frage, wie der Sanierungsbeitrag der Arbeitnehmer konkret aussehen soll, wie der Geldbetrag verwaltet wird usw., wirft zahlreiche Fragen auf (hierzu bereits der Blog-Beitrag vom 14.9.2009).
Nunmehr hat die Opel-Führung den Plan verkündet, das Opel-Werk im belgischen Antwerpen zu schließen. Dort arbeiten rund 2600 Menschen. Der europäische Betriebsrat von Opel hat angekündigt, sich gegen die geplante Schließung des Werks im belgischen Antwerpen zu wehren. Die Beschäftigten würden bei der Sanierung von Opel keine Beiträge leisten, kündigten die Arbeitnehmervertreter an. "Wir solidarisieren uns mit den Kollegen in Antwerpen", hieß es in der Mitteilung. Zu den Lohnzugeständnisse in Höhe von europaweit jährlich 265 Mio. Euro hatten sich die Arbeitnehmervertreter von Opel bislang nur unter der Voraussetzung bereit erklärt, dass Opel auf Werksschließungen und betriebsbedingte Kündigungen verzichtet. Grenüberschreitende Streiks sind bislang noch nicht vorgesehen, sind aber als letztes Mittel im Gespräch. Sollte es dazu kommen, stellen sich interessante grenzüberschreitende arbeitskampfrechtliche Fragen. Ist beispielsweise ein Unterstützungsstreik der Opelaner in Bochum rechtmäßig, der sich gegen die Schließung des Werks in Antwerpen richtet? Darf der Europäische Betriebsrat zu Arbeitsniederlegungen aufrufen und diese organisieren? Wie deutsche Arbeitsgerichte und in letzter Instanz der in Sachen Arbeitskampf sehr "fortschrittlich" urteilende 1. Senat des BAG hier entscheiden werden, dürfte sich kaum vorhersagen lassen.

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