Tragweite der Prozesskostenhilfebewilligung
von , veröffentlicht am 16.01.2010Das OLG Düsseldorf hat in einem sehr praxisnahen Beschluss vom 18.12.2009 - 8 WF 216/09 - sich zutreffend auf den Standpunkt gestellt, dass dann, wenn für eine Stufenklage unbeschränkt Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, dies jedenfalls für den Unterhalt minderjähriger Kinder auch die Leistungsstufe umfasst, ohne dass es insoweit einer weiteren Entscheidung bedarf. Der Mindestunterhalt kann somit relativ einfach "durchgeklagt" werden.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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