Besprechung "für lau": LG Bielefeld mischt Listenwerte zur Feststellung des NormaltarifsInhalt abgleichen

Experte: Carsten Krumm

RiAG

09.11.2009, 20:00 Uhr

Im beck-fachdienst Straßenverkehrsrecht - FD-StrVR 2009, 292037 findet sich hier die Besprechung eines  Urteils  des LG Bielefeld, vom 09.10.2009 - 21 S 27/09 (AG Bielefeld), BeckRS 2009, 27097. Die Zusammenfassung der Besprechung:

"...Das Landgericht Bielefeld hat in der Frage, wie der nach § 249 BGB geschuldete notwendige Betrag für die Festsetzung von Mietwagenkosten nach einem Unfall zu berechnen ist, auf den Mittelwert zwischen dem in der Schwacke-Liste und dem in der Fraunhofer-Erhebung jeweils angegebenen Normaltarif abgestellt...."

 

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