Eva Herman scheitert vor dem BAG

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 03.11.2009
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtKündigungeva hermannBAGNDR|4515 Aufrufe

Die frühere Tagesschau-Sprecherin und Talkshow-Moderatorin Eva Hermann hat den Rechtsstreit um ihre Entlassung durch den Norddeutschen Rundfunk (NDR) endgültig verloren. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat - wie erst jetzt bekannt wurde - mit Beschluss vom 26.8.2009 Hermans Beschwerde gegen das klageabweisende Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom April 2009 zurückgewiesen (hierzu bereits der Blog-Beitrag vom 1.4.2009). Der NDR hatte Hermann im September 2007 wegen ihrer umstrittenen Äußerungen zur NS-Familienpolitik fristlos gekündigt. Hiergegen war Herman vor die Arbeitsgerichte gezogen. Der Rechtsstreit drehte sich vor allem um die Frage, ob Frau Herman beim NDR als Arbeitnehmerin oder als freie Mitarbeiterin beschäftigt war. Die Moderatorin hatte vor Gericht argumentiert, dass sie in die Dienstplangestaltung beim NDR fest eingebunden worden sei und gewünschte Urlaube nicht habe nehmen können. Daher sei sie faktisch eine Arbeitnehmerin gewesen. Das Landesarbeitsgericht Hamburg hatte dies jedoch anders gesehen (Urteil vom 1.4.2009 - 3 Sa 58/08) und das im wesentlichen damit begründet, dass die Sprecher der "Tagesschau" in einer Art Selbstorganisation ihre Einsätze abgestimmt und vom Chefsprecher hätten organisieren lassen. Dass sie dabei ihre Wünsche äußern konnten, sei untypisch für ein Arbeitsverhältnis. Die Revision wurde vom LAG nicht zugelassen. Die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde hat der 5. Senat des BAG jetzt abgewiesen. "Das Urteil des Landesarbeitsgerichts ist damit rechtskräftig", sagte der neue BAG-Sprecher Schmitz-Scholemann.

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