Sommerloch oder zur Entspannung: Jetzt wirbt Sixt mit Ulla Schmidt

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 28.07.2009

Hier der Link auf bild.de.

Wegen "Diebstahls" verbuche ich den Beitrag unter "Strafrecht". Wir könnten aber auch - wie schon einmal anlässlich des Ski-Unfalls Althaus - darüber diskutieren, ob die Pressearbeit der Ministerin "glücklich" ist.

PS Herzlichen Dank auf diesem Weg auch an Herrn Rechtsanwalt Dr. Axel Spies für den Hinweis

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12 Kommentare

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Bestens. Über das Thema wurde auch hier in Washington berichtet - unter der passenden Rubrik "oddly enough":

http://www.reuters.com/article/oddlyEnoughNews/idUSTRE56Q2A420090727

Für mich stellt sich u.a. die Frage, ob es Regreßansprüche gibt, weil der Fahrer wohl grob fahrlässig die Schlüssel auf dem Tisch hat liegen lassen, um sich bei offener Tür im Ausland schlafen zu legen. Das teure Fahrzeug war wohl nicht versichert und kann wohl nicht geortet werden.

Guten Abend,

erfolgt ein solcher Übergang dann nach § 86 I VVG oder gibt es da spezialgesetzliche Normen? Versicherungsnehmer ist sicherlich die Fahrbereitschaft des Bundestages, bei der auch der Chauffeur angestellt ist. Fraglich dann natürlich auch, wie es mit dem Innenausgleich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beschaffen ist.

 

Beste Grüße,

Kant.

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Interessanter Gedanke, aber kutschiert die Fahrbereitschaft des BT die Ministerin? Falls dem so ist- es lebe die Gewaltenteilung.

Wenn es sich beim Fahrer um einen Beamten handelt, würde ich auf §78 BBG rekurrieren: (1) "Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm ablegenden Pflichten, so hat er dem Dienstherrn, dessen Aufgaben er wahrgenommen hat, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen...."

Oder "paßt" der nicht?

 

Guten Tag,

 

meinen Sie, dass das Prinzip der Gewaltenteilung tangiert ist, wenn die Fahrbereitschaft des Bundestages (Legislative) die Ministerin (Exekutive) chauffiert?
Übrigens handelt es sich bei den meisten Chauffeuren um ganz normale Angestellte. Teilweise werden auch Beamte des BKA zum Personenschutz eingesetzt, die dann auch mal Fahrten übernehmen. Ich denke aber, dass es in diesem Fall ein ganz normaler Angestellter der Fahrbereitschaft war.

 

Beste Grüße,

Kant

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Ist wirklich ganz lustig, die Anzeige - heute ganzseitig in der FAZ (es ist eine andere als die oben verlinkte):  Schmidt wird inkl. Sixt-Kundenkarte als lächelnde Kundin vorgestellt und es hat den ersten äußeren Anschein, als würde sie tatsächlich für diese Marke werben mit dem Spruch: "Versprochen : Beim nächsten Mal miete ich bei Sixt" - bei Lafontaine war es anders (Quelle mit  Sixt-Politikeranzeigen):

"Werbeanzeige, die Portraitaufnahmen von 16 Mitgliedern des damaligen Bundeskabinetts einschließlich des zurückgetretenen Kl. zeigt, wobei das Bild des Kl., der weiterhin erkennbar bleibt, als einziges mit einem weißen „X“ durchgestrichen ist. In der unteren Hälfte der Anzeige befindet sich der Text „... verleast auch Autos für Mitarbeiter in der Probezeit“, in der oberen rechten Ecke das Logo „... rent a car“ (OLG Hamburg: Urteil vom 09.11.2004 - 7 U 18/04) Übrigens: Beim BGH hat Lafontaine verloren! Die Werbung habe nicht im Vordergrund gestanden, sondern die satirische Meinungsäußerung:

Der Anspruch scheitere im vorliegenden Fall aber daran, dass die Beklagte ein aktuelles politisches Geschehen zum Anlass für ihren als Satire verfassten Werbespruch genommen habe, ohne über eine bloße Aufmerksamkeitswerbung hinaus die Person des Klägers zur Anpreisung ihrer Dienstleistung zu vermarkten. Zwar habe niemand, auch nicht der Kläger als Person der Zeitgeschichte, es hinzunehmen, mit seinem Bildnis oder Namen in eine fremde Werbung eingebunden zu werden. Das schließe es aber nicht aus, dass das auch im Bereich der Wirtschaftswerbung bestehende Recht auf freie Meinungsäußerung den Schutz (des vermögensrechtlichen Bestandteils) des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verdränge. Die gebotene Güterabwägung falle im Streitfall zu Lasten des Klägers aus. Die Verwendung des Bildnisses erwecke nicht den Eindruck, der Abgebildete empfehle das beworbene Produkt. (Quelle BGH-Presserklärung)

Sixt fühlt sich wohl durch den BGH ermutigt. Aber hier wird viel deutlicher als bei lafontaine mit Ulla schmidtr Werbung gemacht und Sixt mischt sich auch noch in einen aktuellen Wahlkampf ein, der hier ja sein erstes Thema gefunden zu haben scheint. Ich kann dem wenig abgewinnen, denn dies ähnelt schon einer Parteispende.  Wäre es künftig Firmen nicht  leicht möglich, Wahlkampf für die von ihnen bevorzugte Partei so zu führen? Ich sehe es schon vor mir: Seehofer wirbt unfreiwillig für Pampers, Wulff für Porsche etc.

 

Gut, das die Medienaufmerksamkeit dazu geführt hat, dass der Wagen wieder da ist. Aber mit der Begründung reitet sich das Ministerium immer weiter in den Sumpf (laut www.bild.de). Zitat:

" ...Zudem rechnet das Ministerium vor, dass es trotz weniger Termine auch aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll gewesen sei, den Wagen vom Fahrer samt Büroausstattung an den Urlaubsort nachfahren zu lassen. Das koste samt Übernachtungen, Mautgebühren, Reisekosten und Kraftstoff insgesamt 3200 Euro. Die Alternative dazu – einen Mitarbeiter mit den Geräten mitfliegen zu lassen, den Fahrer für den Diensttermin einfliegen zu lassen und einen Mietwagen zu nehmen - wäre gut 500 Euro teurer gewesen."

 

Hier ist übrigens die ganze Anzeigenserie mit Ulla Schmidt. Ich denke, Sixt geht entschieden zu weit, kann sich das aber erlauben, weil

a) das BGH-Urteil gegen Lafontaine Sixt (vermeintlich) Recht gibt,

b) weil Ulla Schmidt es nicht wagen wird, gerichtlich dagegen vorzugehen, denn das würde ja die Agonie nur noch verlängern und

c) weil Ulla Schmidt immer noch einen Ruf als "humorvoll" zu verlieren hat.

Es ist ja wohl jedem klar, dass es günstigere Möglichkeiten gegeben hätte, den Bürgermeister von Alicante standesgemäß zu besuchen. Aber das sind nun wirklich "peanuts" gegen die 100 Milliarden für die HRE. Die taz titelt heute:

"850.000 Dienstwagen weg, und keiner regt sich auf"

 

Jetzt will sie bis zur Klärung der Vorwürfe aus dem "Kompetenzteam" austreten - zumindest bis die Vorwürfe geklärt sind. Als Ministerin will sie aber nicht zurücktreten. Wie immer die Affaire ausgeht - aliquid semper haeret.

http://www.bild.de/BILD/politik/2009/07/29/ulla-schmidt/dienstwagen-wieder-da-alicante-verzichtet-sie-auf-platz-im-kompetenz-team-von-steinmeier.html

Vielleicht könnte sich Dr. Axel Spies für seine vorschnelle Vorverurteilung des Fahrers entschuldigen. Nach bisherigen veröffentlichen Erkenntnissen wurde ja ein Türgitter aufgebrochen und der Fahrer betäubt, anschließend das Zimmer durchwühlt.

"Von grob fahrlässig Autoschlüssel bei offener Tür im Ausland liegen lassen" kann also keine Rede sein.

Grüße

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Merkwürdigerweise verlangt jetzt niemand, dass die CDU Frau Merkel aus ihrem Wahlkampfteam entfernt, obwohl sie doch den Steuerzahler ebenfalls in etwas merkwürdiger Weise strapaziert, indem sie ihrem lieben Freund von der Deutschen Bank auf unser aller Kosten im Kanzleramt eine Party ausrichtet.

vgl. die Süddeutsche Zeitung zur widersprüchlichen Berichterstattung der Springerpresse.

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