Skiunfall-Gutachten belastet Thüringens Ministerpräsident Althaus

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 07.02.2009

Nach SPIEGEL ONLINE ist der Ski-Unfall von Thüringens Ministerpräsidenten Dieter Althaus weitgehend geklärt. Den österreichischen Staatsanwälten liege ein Gutachten vor, das dem CDU-Politiker einen folgenschweren Fahrfehler nachweise:

Althaus sei mit einer Geschwindigkeit von ca. 40 km/h von seiner Piste in die benachbarte Piste eingebogen und knapp 15 m bergauf gefahren. Die Frau sei mit ca. 10 km/h diesen Hang hinabgefahren. Althaus habe ein Absperrnetz, das aus Sicherheitsgründen über einen Teil der anderen Piste gespannt gewesen sei, umkurvt  und sieben Meter dahinter auf die Frau in einem Winkel von etwa 90° getroffen. Für die Frau hätte keine Chance bestanden, den Unfall zu verhindern.

Sollte auch ein noch weiteres ausstehendes Gutachten Althaus belasten, droht ihm in Österreich eine Anklage wegen "fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen" mit einer Strafandrohung bis zu drei Jahren Haft.

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5 Kommentare

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Weniger der Strafrahmen, als die persönlichen Konsequenzen dürften hier ins Gewicht fallen.

Was mag er bekommen? 12 Monate auf Bewährung? So, dass die Opferfamilie schon merkt, der hat was nicht richtig gemacht, aber auch nicht zu krass.

Aber: Seinen Posten als MP (oder generell die Tätigkeit als Politiker) wird er dann knicken können, sicher nicht nur wegen des Drucks von Seiten der Opposition

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Den Posten als MP kann er doch schon jetzt knicken. Wenn er im Februar immer noch nicht auf der Höhe ist und die Ärzte ihn erst ab März für vernehmungsfähig halten, dann muss die Thüringen-CDU doch alleine aus gesundheitlichen Gründen einen anderen Kandidaten benennen.

Der "Event Horizon" sozusagen für eine politische Kandidatur ist ja nicht etwa die Aufstellung der Landesliste, sondern weit vorher. Wenn Althaus wirklich nicht antreten kann, dann müsste jetzt schon ein neuer Kandidat in Stellung gebracht werden. Ich kenne mich nicht sonderlich gut aus in der thüringischen CDU-Szene aus, aber bislang gab es in der Öffentlichkeit keinen starken Mann hinter Althaus, so dass ein neuer Kandidat erstmal der breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden muss. Hat man zu wenig Zeit, dann erntet man vielleicht einen Achtungserfolg wie TSG, aber gewinnt ebend nicht die Wahl. Da die SPD in Thüringen wohl auch keine Bedenken mit einer "Linke"-Koalition hat (bei Stellung des MP), reicht sogar ein nur wenig schlechteres Ergebnis zum Regierungsverlust.

Aber selbst wenn Althaus eine gesundheitliche Regeneration in kurzer Zeit schafft, wird ihn dieser wohl nicht mehr zu vermeidende Prozess bis zur Wahl nachhängen. Nimmt man an, das zweite Gutachten könnte ihm eine Entlastung bringen, müsste doch der Widerspruch der zwei Gutachten wohl gerichtlich gelöst werden, was wiederum zeitaufwändig wäre. Bei einer anzunehmenden Verurteilung, sei sie auch noch so gering, wäre die Frage nach Berufung wohl auch schnell gestellt, was wiederum auf ein längeres Verfahren hindeutet. Dann noch der große Schuldvorwurf: "Pistensau" oder "Ski-Rowdy" sind ja schon gefallen. Im Wahlkampf könnten noch andere Bezeichnung geläufig werden. Die thüringische Polizei ermittelt bereits schon gegen die "Hetze" im Internet. Wie das wohl erst im Wahlkampf wäre?

Zudem sind noch einige Fragen zu seiner DDR-Vergangenheit im letzten Jahr aufgekommen, die wohl im Wahlkampf zwangsläufig gestellt werden, so dass die körperlichen Anforderungen sehr hoch sein werden, um einen "Zwei-Fronten"-Wahlkampf zu führen. Man denke nur an die Zusammenbrüche von Müntefering oder Platzeck.

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Nein, laut Staatsanwaltschaft handelt es sich wohl nur um den Grundtatbestand und keine "besonders schweren Verhältnisse", siehe http://www.welt.de/politik/article3172259/Staatsanwaltschaft-entlastet-D...

Ein Verlust des passiven Wahlrechts kommt nicht in Betracht, da § 45 StGB nicht anwendbar ist, vgl. http://wz-newsline.de/?redid=399835

Trotz der schlimmen Folge bezweifle ich, dass der Fahrlässigkeitsvorwurf für die Wähler ein entscheidendes Kriterium ist. Man wird sich (hoffentlich) vor Augen führen, wie schnell man selbst durch eine kleine Unachtsamkeit in eine ähnliche Situation geraten kann.

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Besten Dank für den klarstellenden Hinweis, dass wohl nur der Grundtatbestand in Betracht kommt!

Bei der Meldung bei SPIEGEL ONLINE, die ich eingangs zitiert habe, fragte ich mich schon, wieso "unter besonders gefährlichen Umständen". Ich meinte diese, ohne die Rechtsprechung in Österreich dazu zu kennen, im Umfahren des Absperrnetzes und Einfahren in die benachbarte Piste gegen den Hang, zu erkennen.

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