Streit um Eingliederungskosten - Arbeitgeber beschreiten den Rechtsweg

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 05.09.2008

Die Bundesvereinigung der Arbeitgebersverbände (BDA) will es nicht länger hinnehmen, dass die Bundesargentur für Arbeit über den sog. Eingliederungsbeitrag an den Eingliederungskosten für Langzeitarbeitslose beteiligt wird. Dabei geht es um einen Betrag von jährlich 5 Milliarden Euro. Die BDA unterstützt nach eigenen Angaben derzeit mehrere Unternehmen, die mit Klagen vor den Sozialgerichten und einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eine rechtliche Klärung dieser Grundsatzfrage herbeiführen wollen. BDA-Präsident Dieser Hundt äußerte hierzu: "Die Politik muß einen deutlichen Hinweis erhalten, dass sie mit den Mitteln der Beitragszahler nicht nach Belieben schalten und walten kann." Unabhängig davon, ob man den Vorstoß in der Sache für berechtigt hält oder nicht, wäre eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung zur Frage, wo die Grenze für die Überbürdung versicherungsfremder Leistungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung verläuft, sehr zu begrüßen. Die Gefahr, dass die Politik hier je nach Haushalts- und Stimmungslage in den Versicherungstopf greift, ist jedenfalls nicht von der Hand zu weisen. Schon ist neuer Streit im Anzug: Ein Gesetzentwurf zur Reform der Arbeitsmarktinstrumente sieht vor, dass sich die Arbeitsverwaltung künftig an den Kosten für die Förderung von Schülern beteiligen soll. Hundt bezeichnete das als "Skandal".

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