Gesetz geplant: Verteidiger sollen abgehört werden dürfen!

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 17.01.2008

Wie die tageszeitung (taz) und der Kölner Stadtanzeiger am 16. Januar berichten, soll durch die neue Fassung des BKA-Gesetzes es dem Bundeskriminalamt ermöglicht werden, künftig Strafverteidiger, Abgeordnete und Geistliche vorbeugend abhören zu können. Zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit sollen auch die Räumlichkeiten der genannten Berufsgruppen "belauscht" werden dürfen. Man darf auf den Gesetzesentwurf gespannt sein!

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4 Kommentare

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Diese Initiative ist ein weiterer Versuch des Grundgesetzverächters im Ministersessel, das vereinigte Deutschland zum Überwachungsstaat auszubauen. Auch gegen diese Gesetzesänderung wird Verfassungsbeschwerde eingelegt werden müssen, um die rudimentären Freiheitsrechte zu schützen vor einem Verfassungsminister, der offenkundig jedes juristische Augenmaß und jeden menschlichen Anstand in seinem Verfolgungswahn verloren hat.

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So langsam erfährt man mehr.
Die FAZ berichtet in der heutigen Ausgabe auf der Titelseite unter der Überschrift "Krach zwischen Schäuble und Frau Zypries. Geharnischter Brief des Innenministers. Gezielte Indiskretionen zum BKA-Gesetz", dass - analog zu manchen Landespolizeigesetzen - vorgeschlagen werde, zum Zwecke einer unmittelbaren Gefahrenabwehr, den Schutz von Geheimnisträgern bei der technischen Überwachung einzuschränken (§ 20u des Entwurfs). Danach dürften auch Daten von Strafverteidigern, Abgeordneten oder Geistlichen, so das Innenministerium, "in bestimmten Ausnahmefällen verwendet werden, beispielsweise bei einer Geiselnahme." Weiter berichtet die FAZ: "Die Regelung sei, so erklärte ein Sprecher Schäubles, fachlich erforderlich und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden." - Ob dem tatsächlich so ist, wird in nächster Zeit heftig diskutiert werden. Was meinen Sie?

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Bei einer Diskussion im DAV-Haus in Berlin am 10.3.2008 zum Thema "online-Durchsuchung" berichtete CDU-MdB Bosbach, dass die Regelung auf eine Initiative einiger Länder zurückgehe. Inzwischen sei allerdings entschieden, dass sie wieder aus dem Entwurf gestrichen werde. Es solle auch in das BKA-G eine dem § 160a StPO für die betroffenen Berufsgruppen entsprechende Regelung aufgenommen werden. Ich hoffe, dass das dann auch das letzte Wort ist.

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