Verschärfung der Strafe von Kinder- und Jugendpornographie verzögert sichInhalt abgleichen

Experte: Dr. Marc Liesching

Rechtsanwalt

12.01.2008, 11:39 Uhr

Die Bundesregierung strebt in einem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des EU-Rats-Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung des sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie eine erhebliche Verschärfung des § 184b StGB an. Insbesondere sollen das Schutzalter für die Darstellung in pornographischen Schriften von bislang 14 auf 18 Jahre heraufgesetzt und grundsätzlich alle Darstellungen mit sexuellen Handlungen Minderjähriger erfasst werden. Nach erheblicher Kritik von Experten im Rahmen einer Anhörung des Rechtsausschusses am 18.06.2007 verzögert sich die Umsetzung im Bundestag nun erheblich. Nachdem der Gesetzentwurf der Bundesregierung bereits von der Tagesordnung der 126. Sitzung des Bundestages am 15.11.2007 abgesetzt worden war, wurde nunmehr auch eine zweite und dritte Beratung für die 133. Sitzung am 13.12.2007 abgesagt.


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