Veröffentlicht am 11.08.2015 von Dr. Philippe RollinSeit Inkrafttreten des ESUG kann in einem Insolvenzplan „jede Regelung getroffen werden, die gesellschaftsrechtlich zulässig ist“ (§ 225a Abs. 3 InsO). Bestimmte aufsehenerregende Fälle wie die ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Handels- und GesellschaftsrechtInsolvenzplan5597 Aufrufe