Veröffentlicht am 19.06.2010 von Dr. Klaus LützenkirchenBei seiner ersten verbindlichen Äußerung zum Einwendungsausschluss hatte der BGH den Zweck des § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB in den Vordergrund gestellt, nämlich die Rechtssicherheit (vgl. BGH v. 10. ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
EinwendungsausschlussRechtssicherheitMiet- und WEG-Recht2461 Aufrufe