USA: KFZ-Kollisionsvermeidungssysteme auf Kollision mit dem Datenschutz

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 25.08.2016

Ein Hacker steuert Ihr Fahrzeug? Das Thema hatten wir schon im Blog im Zusammenhang mit selbstfahrenden Fahrzeugen und dem Spy Car Act und auch in der ZD 2015, 310 f.  Im März noch hatten das FBI und die Straßenverkehrsbehörde NHTSA davor gewarnt, dass Hacker in selbststeuernde oder „autonome“ KFZ eindringen  und so erheblich Schäden verursachen  könnten.

Hier in den USA wird die regulatorische Debatte jetzt für einen bestimmten Bereich konkreter: Wie sicher sind neue drahtlose Kollisionsvermeidungssysteme in den KFZ aus datenschutzrechtlicher Sicht? Im Moment läuft zur Frequenzvergabe für selbststeuernde Fahrzeuge ein Petitionsverfahren bei der FCC, das bis zum 25.08 für Kommentare offen ist.

Im Focus des FCC-Verfahrens steht das 5,9 GHz-Band, in dem die sog.  Dedicated Short Range Communications (DSRC) für Fahrzeuge angesiedelt ist. DSRC soll bald für jedes in den USA zugelassene Neufahrzeug verpflichtend werden. Im Prinzip ist das nichts Neues: Dieses Band hatte die FCC 1999 der Autoindustrie für Systeme zur Vermeidung von Kollisionen zugesprochen. Damals hatten die Regulierer noch aber nicht daran gedacht, dass solche Systeme personenbezogene Daten generieren, die von anderen an Straßenrand oder anderswo abgegriffen werden könnten.

Die kniffelige Frage ist, wie sicher dieses Systeme als Vorläufer zu den selbststeuernden KFZ sind und ob die Nutzung der Daten für andere Zwecke ein Risiko ist. US-Konsumentenschutzorganisationen unter Federführung von „Public Knowledge“  haben jedenfalls erhebliche Bedenken gegen die Verwundbarkeit dieser Fahrzeuge gegen Cyber-Angriffe (s. FCC-Eingabe). Sie befürchten auch Nachteile für den Datenschutz, indem die Daten des Kollisionsvermeidungssystems  (insb. die Positionsdaten des KFZ) für nicht mit dem Fahrzeug verbundene Zwecke genutzt werden könnten.

Was meinen Sie:  Sollten drahtlose Kollisionsvermeidungssysteme  für alle Neufahrzeuge verpflichtend werden? Was ist rechtlich zu bedenken?

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