Streit zwischen VW und Zulieferern – ein Fall für Mediation?

von Dr. Thomas Lapp, veröffentlicht am 23.08.2016
Rechtsgebiete: Mediation2|6044 Aufrufe

Der Streit zwischen VW und dem Zulieferer Prevent beschäftigt die Medien, auch wenn nicht allzu viele Details über den eigentlichen Kern der Auseinandersetzung bekannt sind. Der Konflikt zwischen den Parteien ist aber bereits in einer Weise eskaliert, in der beide Seiten sich gegenseitig schaden und dabei eigenen Schaden bewusst in Kauf nehmen. Auch die Politik ist bereits aufmerksam geworden und versucht, zu intervenieren und beide Seiten zu einer gütlichen Einigung zu veranlassen. Positiv ist, dass beide Seiten intensiv miteinander verhandeln. Auf dieser Ebene der Eskalation zeigt die Erfahrung allerdings, dass die Hinzuziehung eines neutralen Dritten zumindest die Verhandlung beschleunigen kann, in manchen Fällen sogar das einzige Mittel zur Findung einer Lösung ist.

Aus der Presse ist zu entnehmen, dass die Parteien bereits mehrere Rechtsstreitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten begonnen haben. In solchen gerichtlichen Auseinandersetzungen können nur juristische Lösungen gesucht werden. Es wird geprüft, wer in der Vergangenheit gegen gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen verstoßen hat und welche Ansprüche die andere Seite deshalb geltend machen kann. Auch Vergleichsgespräche, die vor Gericht sehr oft und manchmal erfolgreich geführt werden, folgen diesem Schema. Man kann vor Gericht nur erreichen, worauf man einen (juristischen) Anspruch hat. Wer seine wirtschaftlichen Ziele erreichen will, muss in der Regel andere Wege gehen.

Der typische, sinnvolle und von Unternehmen meistgenutzte Weg ist es, mit der anderen Seite zu verhandeln. Kommt die Arbeitsebene nicht mehr miteinander zurecht, wird der Vorstand eingeschaltet. Ist der Konflikt aber schon sehr eskaliert und teilweise vor Gericht gelandet, treten für die Parteien die eigentlichen wirtschaftlichen Ziele leider oft in den Hintergrund. Im Vordergrund stehen die Positionen, die auch Gegenstand der gerichtlichen Verfahren sind.

In einer Mediation würde zunächst zusammengestellt werden, welche einzelnen Themen diesen Konflikt bestimmen. In der Regel sind dies vielmehr (Teil-)Auseinandersetzungen als auf den ersten Blick erkennbar. Im nächsten und davon getrennten Schritt würde zu jedem dieser Themen nach den wirtschaftlichen und sonstigen Zielen der Parteien gesucht. Schon auf den ersten Blick ist erkennbar, dass ein Produktionsstopp im Interesse keiner der Parteien liegen kann. Beide Parteien können nur Geld verdienen, wenn sie produzieren und die Produkte am Markt verkaufen. Die Eskalation des Konflikts schadet dem Image beider Parteien. Bei Volkswagen geht es nicht nur um den Ruf bei den Kunden, sondern auch um die Beziehungen zu den anderen Lieferanten. Auch für Prevent ist der Ruf als zuverlässiger Partner in der Branche gefährdet. Dies sind nur die grob umrissenen und aus sehr großer Entfernung ohne Kenntnis der Details erkennbaren gemeinsamen Interessen der Parteien. Geht man ins Detail würden weitere gemeinsame, darüber hinaus einige wirtschaftliche und sonstige Ziele der einen und der anderen Partei gefunden werden. Ein Erfolgsrezept der Mediation ist die Erkenntnis aus dem Harvard-Verhandlungskonzept. Man verlässt die Position, in die die Parteien aufgrund ihrer bisherigen Auseinandersetzung und der starken Eskalation geraten sind und wendet sich den wirtschaftlichen und sonstigen Interessen beider Parteien zu. Vor dem Hintergrund dieser Interessen lassen sich kreative Lösungen zum beiderseitigen Vorteil finden. Diese Lösungen können nur die Parteien im Gespräch miteinander finden. Ein unabhängiger Mediator könnte ihnen dabei wesentliche Hilfestellung leisten.

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2 Kommentare

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tja, aber auch in dem Fall zeigte sich ja deutlich, dass auch diese Parteien keinen Mediator benötigten. Und irgendeinen Anhaltspunkt dafür, dass ein Medioator, dass schneller beendet bekommen hätte, sehe ich auch nicht...

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