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Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert am Permanenter Link
Hier verdienen Sie, lieber Herr Kollege Müller, besonderes Lob und ehrlichen Respekt u.v.a. für Ihre mühevollen Recherchen rund um die Love Parade. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit - alles Gute für 2011 Ihr TH
Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert am Permanenter Link
Wer wissen will, wie andere Staaten mit den Internetzockern aus Rodgau & Co umgehen, hier eine Pressemitteilung aus Italien (davon könnte man hier in Deutschland viel lernen; etwa im Hinblick auf eine Gewinnabschöpfung nach UWG):
Euro Content Ltd. wegen unlauterer Geschäftspraktiken zu einer Strafe in Höhe von 960.000 Euro verdonnertWie die italienische Wettbewerbsbehörde (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - AGCM) in ihrer Pressemitteilung vom 15.11.2010 mitteilt, muss Euro Content Ltd. mit Sitz in Frankfurt am Main zudem auf der eigenen Homepage sowie auf der Internetseite www.easy-download.info die Entscheidung der Kartellbehörde veröffentlichen. Damit soll eine Fortsetzung der unlauteren Geschäftspraktiken verhindert werden.
Seit April diesen Jahres haben sich beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Italien etwa 500 Konsumenten gemeldet, die sich auf der Seite www.easy-download.info registriert und ungewollt ein zweijähriges Abo zum Preis von 96 Euro jährlich (8 Euro im Monat) abgeschlossen hatten. Laut Angaben von Euro Content Ltd. haben sich im Zeitraum vom 01.04.2010 bis 14.10.2010 100.000 bis 200.000 Nutzer registriert.
Die italienische Kartellbehörde hatte im Juli ein Untersuchungsverfahren gegen die Betreiber der obgenannten Internetseite eingeleitet, nachdem etwa 5.000 Meldungen von Betroffenen bei AGCM eingelangt waren.
Nun liegt die Entscheidung (Aktenzeichen PS6013) der Behörde vor, wonach zwei Arten von unlauteren Geschäftspraktiken festgestellt wurden: Einerseits wurde durch ausgeklügelte und irreführende Mechanismen und unter Mithilfe von Brückenseiten in den Nutzern der Anschein erweckt, sie könnten die auf der Internetseite verfügbare Software gratis herunterladen; diese Software steht im Internet normalerweise auch kostenlos zur Verfügung. Somit hätten die Verbraucher unbewusst einen Vertrag abgeschlossen, den sie ansonsten nie unterschrieben hätten. Die zweite unlautere Praktik besteht in der Ausübung von erheblichem psychologischem Druck auf zahlungsunwillige Verbraucher: Sollte die Forderung nicht bezahlt werden, wurden rechtliche Schritte sowie die Meldung der Nichtbezahlung an verschiedene Behörden, welche Kreditinformationen verwalten, angedroht. Laut den Angaben von Euro Content Ltd. hatten am 18.07.2010 3.000 bis 7.000 Nutzer die Rechnung bezahlt; nach dem Erhalt einer Mahnung hatten am 31.08.2010 weitere 1.000 bis 3.000 Betroffene gezahlt.
Für die beiden festgestellten unlauteren Geschäftspraktiken hat AGCM jeweils eine Strafe in Höhe von 480.000 Euro, also insgesamt 960.000 Euro, verhängt.
Es bleibt nun zu hoffen, dass diese wichtige Entscheidung der italienischen Kartellbehörde andere Unternehmen davon abhält, ähnliche Abzockseiten in italienischer Sprache ins Internet zu stellen.
Die Entscheidung (sie ist nur in italienischer Sprache verfügbar) kann in voller Länge auf der Internetseite der italienischen Wettbewerbsbehörde nachgelesen werden: www.agcm.it.
http://www.euroconsumatori.org/16842v16921d61802.html
Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert am Permanenter Link
An Herrn Dosch (4) - mit herzlichem Gruss:
Das Thema „Abofallen im Internet“ ist ja aktueller denn je, wie der Gesetzentwurf des BMJ http://www.bmj.bund.de/enid/96dfc694b5260c6cc09af06acaaffbe2,585283636f6e5f6964092d0937333630093a095f7472636964092d0936323239/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html, die ablehnende Stellungnahme des DAV http://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/reddok/becklink/1007468.htm und zahlreiche Presseberichte (u.a. http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,733958,00.html, http://www.sueddeutsche.de/digital/abzocke-im-internet-kampf-den-abo-fallen-1.971868 ) zeigen.
Der DAV hat in seiner Stellungnahme (oben) auch noch einmal darauf hingewiesen, daß nur über (aber auch gerade auch durch) das Strafrecht eine systematische Bekämpfung dieser Schmarotzer-Geschäfte möglich ist.
Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert am Permanenter Link
Lieber Hans W (1),
es gibt eben zahlreiche Urteile gegen die bekannten Abzockunternehmen. Herr trank hat auf der von Ihnen erwähnten Seite nur die Urteile aufgelistet, die zugunsten der Abzocker ergangen sind. Und dabei ging es nie darum, daß das Abzockunternehmen das Geld angeklagt hätte. Meist geht es dort um bizarre Sonderfällem, zB Klagen auf negative Feststellung.
Eine (nur kleine) Beispielsliste brauchbarer Urteile findet sich unter
http://www.computerbetrug.de/abzocke-im-internet/urteile-und-recht-bei-a...
Gruss TH
Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert am Permanenter Link
"Witzig" (wenn man hier von Humor reden möchte) ist auch, daß die Abzocker das Spiel mit der Gründung von Inkassounternehmen schon seit Jahren spielen. Sie gründen eine Inkassogesellschaft und holen sich die Genehmigung des OLG. Dann treten sie mit prominentem Hinweis auf die OLG-Zulassung auf - bis es Ärger gibt und das OLG die Zulassung zurückzieht. So zum Beispiel 2009 geschehen in Frankfurt - und das mit nahezu ähnlichen Firmenbezeichnungen wie jetzt in Berlin
http://www.computerbetrug.de/nachrichten/newsdetails/gericht-stoppt-deut...
Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert am Permanenter Link
Noch immer grassieren durchs Netz Horrormeldungen von der umfassenden Kennzeichnungspflicht aller Websiten und der Blogs.
Daher sind folgende neue Infos der FSM hilfreich (auch wenn da Detailfragen bleiben):
"Bin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu kennzeichnen?
Nein. Grundsätzlich gilt: Inhalte können, wenn sie nicht gegen das Strafrecht verstoßen, im Internet auch zukünftig frei angeboten werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv werden muss.
Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:
und:
" Ich habe user generated content in meinem Angebot. Muss bzw. kann ich das auch klassifizieren? Muss ich den Content überwachen?
Man kann diese Inhalte klassifizieren, eine Verpflichtung besteht aber nicht. Voran zu stellen ist hierbei, dass Plattformanbieter nicht für Drittinhalte haften, solange sie keine Kenntnis davon haben. Plattformanbieter sind also ganz allgemein hinsichtlich unbekanntem Inhalt von Dritten (Foreneinträge, Kommentare etc.) jugendmedienschutzrechtlich nicht in der Pflicht, solange keine Kenntnis besteht. Auch eine Überwachungspflicht besteht nicht."
Alles unter http://www.fsm.de/de/jmstv-2011
Wirklich ärgerlich nur ist, daß die FSM auf ihrer Zentralseite unter News (https://www.fsm.de/) auf einen Artikel der Augsburger Allgemeinen verweist, der alles falsch darstellt:
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Politik/Artikel,-Ju...
Ich verstehe die Informationspolitik der Verantwortlichen nicht. Was soll das?
Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert am Permanenter Link
zu #11:
Dank an Herrn Möller für den Hinweis aufs Protokoll.
In der Tat gibt es wohl eine Protokollnotiz, die bei Telemedicus veröffentlicht ist, und zeigt, daß die genannten Länder keine Auswirkungen des JMStV für Foren/Blogs sehen.
http://www.telemedicus.info/article/1713-Aktueller-Entwurf-des-JMStV.html
Was dann § 5 Abs. 3 inhaltlich regeln soll, bleibt dann aber weiter das Rätsel der Verfasser des JMStV.
Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert am Permanenter Link
Liebe Disputanten,
ich komme jetzt erst dazu zu antworten. Der Server schien überlastet; ich kam einfach nicht "rein". Danke schon jetzt für die unglaublichen Zugriffszahlen und vielen Kommentare.
Vorab: es geht mir nicht darum, LegasthenikerInnen zu verunglimpfen. Ich habe selbst Menschen mit Schweibschwäche in meiner Verwandtschaft. Aber als Metapher (siehe Fifi oben) kann man das auch übertragen verwenden - für ein Symptom, eine strukturelle Schwäche, hier der Politik, die von der Schnelligkeit des Web überfordert ist und wie der Hase (im Märchen vom Wettlauf von Hase und Igel) dem postmodernen Cyberigel ewig sprach-los hinterläuft.
Der JMStV ist ein Text, der so nicht an die Öffentlichkeit kann. Es gibt viel zu viele Unklarheiten, Gerüchte, Fehlinformationen. Vor allem fatal ist das Datum 1.1.2011, das in den Köpfen herumschwirrt. Wir brauchen Ruhe und Geduld - um die Texte zu lesen, die Verantwortlichen zur Rede zu stellen.
Und: solche Normen braucht letztendlich niemand.
Gruss TH
Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert am Permanenter Link
Lieber Herr Gillig,
schön, daß Sie in Münster waren (die Studierenden waren auch begeistert; Lob-Brief an Sie und an den Bundesverband von mir ist schon unterwegs). Das war definitiv kein Seitenhieb gegen den Bundesverband. Es geht mir darum, dass Ver.di nun erstaunlicherweise zahlreiche Positionen vertritt, die aus Verwertersicht stammen. Insofern ist mit der Parallele Bundesverband - Ver.di keine inhaltliche Bewertung der Positionen verbunden, sondern vielmehr nur die Tatsache festgestellt, daß Ver.di (eigentlich zuständig für einen verstärkten Schutz der Kreativen etwa gegen Rechtebuyout, Urhebervertragsrecht ...) nun im Kern wohl nur Visionen im Hinblick auf einen verstärkten Schutz der Verwerter entwickelt.
TH
Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert am Permanenter Link
Wen spannende Denkansätze interessieren, der möge nicht bei Ver.di schauen. Wahrscheinlich sollte man Ver.di erst einmal urheberrechtlich ad acta legen; von dort kommen kaum Impulse für einen effektiven Schutz der Kreativen. Man denke nicht nur an deren Papier, nicht nur an Leistungsschutzrechte für Verleger, sondern auch an deren Haltung beim 2. Korb und der Abschaffung von § 31 IV UrhG.
Viel spannender ist die Rede der EU-Kommissarin Croes in Avignon am 5. November:
"Today our fragmented copyright system is ill-adapted to the real essence of art, which has no frontiers. Instead, that system has ended up giving a more prominent role to intermediaries than to artists. It irritates the public who often cannot access what artists want to offer and leaves a vacuum which is served by illegal content, depriving the artists of their well deserved remuneration. And copyright enforcement is often entangled in sensitive questions about privacy, data protection or even net neutrality.
It may suit some vested interests to avoid a debate, or to frame the debate on copyright in moralistic terms that merely demonise millions of citizens. But that is not a sustainable approach. We need this debate because we need action to promote a legal digital Single Marketin Europe.
My position is that we must look beyond national and corporatist self-interest to establish a new approach to copyright. We want "une Europe des cultures" and for this we need a debate at European level."
Und dann findet sich noch der anschließende Satz (nicht im offiziellen Redetext, sondern im mündlichen Vortrag): Let us have that debate and get rid of the cultural Berlin walls that exist now.
Wow - Volltext unter
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=SPEECH/10/619
Seiten