Rückblick 2010: Die Topthemen im beck-blog

05.01.2011
Was waren die am häufigsten abgerufenen Beiträge (von über 1200) hier im beck-blog?
3. Nochmal: Love Parade 2010
8. OLG HH zu § 184b StGB (Kinderpornographie)
9. Hoeren-Skript Internetrecht
10. ProViDa (betr. schräg fahrende Motorräder)
Und die meist diskutierten/kommentierten Beiträge?
2. Nochmal: Love Parade 2010
7. Richtervorbehalt bei Blutprobe
8. Nochmal: Richtervorbehalt bei Blutprobe
9. Oma verschenkt Eigentumswohnung
10. BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung
Es ist meist ziemlich vorhersehbar, was häufig angeklickt, was häufig kommentiert wird, manchmal ist es aber auch überraschend. So werden rechtliche Themen, die zugleich mit dem Internet, also dem Medium des Blogs zu tun haben, meist häufiger angeklickt und diskutiert - das gilt auch für andere jurablogs. Aber einige Themen erreichen gerade hier im Blog erhöhte Aufmerksamkeit, dazu gehören z.B. Beiträge aus dem Familienrecht und dem Straßenverkehrs(straf)recht. Selbstverständlich sagt der Rang in der Aufmerksamkeit nur wenig über die Qualität der Beiträge aus, einige Beitragsperlen finden sicherlich zu Unrecht weniger Beachtung.
Siehe auch:
- Genügt das bloße Betrachten im Internet zur Strafbarkeit nach § 184b StGB? Anmerkung zu OLG Hamburg vom 15.02.2010
- Rückblick 2011: Die Topthemen hier im Beck-Blog
- Love-Parade-Ermittlungen: Kommt es 2012 zur Anklageerhebung?
- OT: Fontane, Hegel, Freud und ich
- Fall Kunduz: Die völkerstrafrechtliche und strafrechtliche Seite
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Kommentare:
09.01.2011
Hier verdienen Sie, lieber Herr Kollege Müller, besonderes Lob und ehrlichen Respekt u.v.a. für Ihre mühevollen Recherchen rund um die Love Parade. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit - alles Gute für 2011 Ihr TH
10.01.2011
Lieber Herr Kollege Hoeren,
das Kompliment gebe ich gern zurück, auch an alle Mitblogger hier.
Ich denke, die sich ergebende Mischung der Themen sorgt für die Aufmerksamkeit beim juristischen und nicht-juristischen Pubilkum. Ich hoffe, wir können das auch im Jahr 2011 aufrecht erhalten.
Mit besten Grüßen
Henning Ernst Müller