Rückblick 2010: Die Topthemen im beck-blog

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 05.01.2011

Was waren die am häufigsten abgerufenen Beiträge (von über 1200) hier im beck-blog?

1. Jugendmedienstaatsvertrag

2. Love Parade 2010

3. Nochmal: Love Parade 2010

4. BGH zu Softwarepatenten

5. Selbstbehalt ab 1.1.2011

6. PoliScanSpeed

7. Aufruf "Dresden nazifrei"

8. OLG HH zu § 184b StGB (Kinderpornographie)

9. Hoeren-Skript Internetrecht

10. ProViDa (betr. schräg fahrende Motorräder)

 

Und die meist diskutierten/kommentierten Beiträge?

1. Love Parade 2010

2. Nochmal: Love Parade 2010

3. Ankauf der Steuerdaten-CD

4. Amoklauf Lörrach

5. Jugendmedienstaatsvertrag

6. OLG HH zu § 184b StGB

7. Richtervorbehalt bei Blutprobe

8. Nochmal: Richtervorbehalt bei Blutprobe

9. Oma verschenkt Eigentumswohnung

10. BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung

Es ist meist ziemlich vorhersehbar, was häufig angeklickt, was häufig kommentiert wird, manchmal ist es aber auch überraschend. So werden rechtliche Themen, die zugleich mit dem Internet, also dem Medium des Blogs zu tun haben, meist häufiger angeklickt und diskutiert - das gilt auch für andere jurablogs. Aber einige Themen erreichen gerade hier im Blog erhöhte Aufmerksamkeit, dazu gehören z.B. Beiträge aus dem Familienrecht und dem Straßenverkehrs(straf)recht. Selbstverständlich sagt der Rang in der Aufmerksamkeit nur wenig über die Qualität der Beiträge aus, einige Beitragsperlen finden sicherlich zu Unrecht weniger Beachtung.

 

 

 

 

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2 Kommentare

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Hier verdienen Sie, lieber Herr Kollege Müller, besonderes Lob und ehrlichen Respekt u.v.a. für Ihre mühevollen Recherchen rund um die Love Parade. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit - alles Gute für 2011 Ihr TH

Lieber Herr Kollege Hoeren,

das Kompliment gebe ich gern zurück, auch an alle Mitblogger hier.
Ich denke, die sich ergebende Mischung der Themen sorgt für die Aufmerksamkeit beim juristischen und nicht-juristischen Pubilkum. Ich hoffe, wir können das auch im Jahr 2011 aufrecht erhalten.

Mit besten Grüßen

Henning Ernst Müller

 

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