Robert Alexy: Romantiker mit einer Passion für die Vernunft

von Dr. iur. Fiete Kalscheuer, veröffentlicht am 09.09.2020
Rechtsgebiete: Öffentliches Recht4|6696 Aufrufe

Heinrich Heine gilt gemeinhin als „entlaufener Romantiker“. Ironie schlägt bei ihm stets die Schwärmerei. Ein Beispiel unter vielen ist dieses bekannte Gedicht Heines:

Das Fräulein stand am Meere

Und seufzte lang und bang,

Es rührte sie so sehre

Der Sonnenuntergang.

 

Mein Fräulein! sein Sie munter,

Das ist ein altes Stück;

Hier vorne geht sie unter

Und kehrt von hinten zurück.

Der Heine-Biograph Ludwig Marcuse hält den Dichter dennoch nicht für einen „entlaufenen Romantiker“. Vielmehr halte die Romantik Heine an der langen Kette fest. Heine habe - so Marcuse - eine „unglückliche Passion für die Vernunft“; er gehöre – nach eigenem Bekenntnis –  nicht zu den Vernünftigen, schlage sich aber trotzdem auf ihre Seite.

Die Ausführungen Ludwig Marcuses zu Heinrich Heine lassen sich auf den Rechtsphilosophen Robert Alexy übertragen, der heute, am 9. September diesen Jahres 75 Jahre alt wird: Robert Alexy ist ein Romantiker mit einer Passion für die Vernunft.

Alexys maßgebliche wissenschaftliche Tat besteht im Entwickeln der Prinzipientheorie. Grundstein für die Prinzipientheorie ist die Unterscheidung zwischen Regeln und Prinzipien.

Regeln und Prinzipien

Regeln sind nach Alexy Normen, die stets entweder nur erfüllt oder nicht erfüllt werden können. Wenn eine Regel gelte, dann sei geboten, genau das zu tun, was sie verlangt. Regeln seien daher definitive Gebote.

Prinzipien hingegen seien – so die Formulierung in seiner Habilitationsschrift – „Optimierungsgebote“, die fordern, dass etwas in einem relativ auf die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten möglichst hohen Maße realisiert wird. Das Prinzip der Meinungsfreiheit etwa verlange, Meinungsfreiheit in einem möglichst hohen Maße zu realisieren. Entsprechendes gelte für alle anderen Grundrechte, für das Grundrecht der Religionsfreiheit etwa oder das der allgemeinen Handlungsfreiheit.

Deutlich wird Alexys Unterscheidung zwischen Regeln und Prinzipien bei Regelkonflikten und Prinzipienkollisionen. Die Lösung eines Regelkonflikts erfolgt nach Alexy entweder durch das Einfügen von Ausnahmeklauseln oder durch die Ungültigerklärung einer der kollidierenden Regeln. Der Konflikt zwischen der Regel, vor dem Klingelzeichen, den Klassenraum in der Schule nicht zu verlassen, und der Regel, bei Feueralarm den Raum unverzüglich zu verlassen, sei etwa so zu lösen, dass der ersten Regel eine Ausnahmeklausel für den Fall eines Feueralarms eingeführt wird. Man könnte in diesem Falle auch von einer teilweisen Ungültigerklärung der ersten Regel sprechen. Sei das Einfügen einer derartigen Ausnahmeklausel nicht möglich, so richteten sich die Regelkonflikte nach spezifisch juristischen Vorrangregeln wie etwa dem Grundsatz, dass ein späteres Gesetz einem früheren Gesetz derselben Rangordnung vorgeht („lex posterio derogat legi priori“). In diesem Fall sei einer von beiden Regeln jegliche rechtliche Geltung abzuerkennen. Sie gelte deshalb weder für die aktuelle Entscheidung noch für zukünftige Entscheidungen.

Kollidierten hingegen zwei Prinzipien miteinander, etwa die Kunstfreiheit eines Karikaturenzeichners mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Politikers, der von dem Zeichner karikiert wird, so bedürfe es der Bildung einer Vorrangrelation unter den konkreten Umständen des Falls, um die Kollision aufzulösen. Dazu sei eine Abwägung erforderlich, die sich nach folgendem „Abwägungsgesetz“, der Je-desto-Formel, richte:

Je höher der Grad der Nichterfüllung oder Beeinträchtigung des einen Prinzips ist, umso größer muss die Wichtigkeit der Erfüllung des anderen sein.

Je nach konkreter Fallgestaltung setze sich somit ein Prinzip durch und führe entweder – bezogen auf das genannte Beispiel – zur Rechtmäßigkeit der Karikatur oder zu deren Unrechtmäßigkeit.

Die zeichnerische Darstellung des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz-Josef Strauß, wie er mit einem Schwein kopuliert, würde etwa dazu führen, dass die Kunstfreiheit im konkreten Fall zurücktreten muss und sich das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Strauß durchsetzt. Bei weniger herabsetzenden Darstellungen von Strauß wäre dies demgemäß nicht der Fall, so dass sich dann die Kunstfreiheit des Karikaturenzeichners im konkreten Fall durchsetzen würde.

Regelkonflikte spielen sich Alexy zufolge daher in der Dimension der Geltung ab; Prinzipienkollisionen hingegen in der Dimension des Gewichts.

Prinzipientheorie und Romantik

Was hat die Prinzipientheorie mit Romantik zu tun? – Auch wenn nicht sicher ist, ob Robert Alexy dem zustimmen würde, handelt es sich bei der Prinzipientheorie um eine romantische Theorie, die zugleich eine der Aufklärung ist. Alexys Prinzipientheorie hat den (potentiell unbefriedigenden) Dualismus zwischen Wunsch und Wirklichkeit, zwischen Ideal und (tatsächlicher und rechtlicher) Möglichkeit zum Gegenstand: Grundrechte, verstanden als Optimierungsgebote, können in der Regel nicht vollständig realisiert werden, sondern sind aufgrund von Grundrechten anderer oder weiteren Gütern von Verfassungsrang einzuschränken. Alexys Prinzipientheorie verleugnet diese Notwendigkeit der Einschränkung nicht und stellt die Einschränkung von Freiheit nicht als „wirkliche“ Freiheit dar. Die hinter der Prinzipientheorie stehende These, dass Grundrechte letzthin auf etwas potentiell Unerreichbares, Unerfüllbares gerichtet sind, macht die Prinzipientheorie zu einer romantischen Theorie.

Where there was oneness, now it´s all dualities. Nothing is ever clear-cut;

 

so beschreibt der US-amerikanische Jazzpianist Brad Mehldau das entsprechende Grundproblem der Romantik. Mehldaus „Lösung“ dieses Grundproblems besteht darin, keine Lösung zu haben, sondern damit Leben zu lernen:

All you can do is make music from the remains, and sing about the brokenness.

Alexys Ansatz ist rationaler: Abwägung. Dieser Versuch der Prinzipientheorie, das (unter Umständen) gegenläufige Streben der Menschen nach einem möglichst hohen Maß an Freiheit, einer rationalen Abwägungslösung zuzuführen, macht aus der Prinzipientheorie eine Theorie der Aufklärung. Dies aber rechtfertigt es, Robert Alexy als Romantiker mit einer Passion für die Vernunft zu bezeichnen.

Alles Gute zum Geburtstag, Robert Alexy!

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4 Kommentare

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Grüß Gott Herr Kollege Dr. Kalscheuer,

ich frage mich schon länger, warum nicht mehr Experten und sonstige Fußvolk-Kommentatoren (so wie ich) meinem Beispiel folgen, und in ihre Experten-Beiträge resp. in ihre Fußvolk-Kommentare an der geeigneten Stelle den passenden Wikipedia-Artikel einbauen. Das ist technisch nämlich wirklich nicht so schwierig und aufwändig. Deshalb, meiner eigenen ständigen Praxis auf beck-blog folgend, auch hier der Hinweis auf den Wikipedia-Artikel über den hiesigen Protagonisten Robert Alexy.

Die von Professor Alexy ausgesprochene Kritik am Rechtspositivismus hat Einiges für sich, insbesondere, wenn man in die Vergangenheit blickt, und sich das Unrechtsregime der nationalsozialistischen Terror- und Gewaltherrschaft ansieht, oder auf das (bekanntermaßen bei Weitem nicht so schlimme, aber auch die Menschenrechte verletzende) Regime der DDR blickt.

Der Versuch von Professor Alexy, deswegen in das geltende Recht auch Einflüsse der ungeschriebenen Moral einzubauen, ist jedoch zumindest im hier und jetzt nicht unbedenklich.

Im Hier und Jetzt leben wir in einer (wenn auch kleinere Defizite aufweisenden) freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie, und unsere hier und heute geltenden Gesetze sind demokratisch legitimiert, und können von der Volksvertretung geändert werden.

Dagegen sind die Vertreter von Morallehren nicht demokratisch legitimiert, und die Volksvertretung kann deren Morallehren auch nicht abändern.

Demokratisch nicht legitimierte Special-Interest-Groups und Lobbyisten und Aktivisten sowie Netzwerke von Medien können steuernd erheblichen Einfluss auf Morallehren nehmen, was man unter anderem bei den Phänomenen der "Cancel-Culture" und der "politischen Korrektheit" sieht, aber auch bei verschiedenen anderen Medien-Hypes (zum Beispiel etwa beim Phänomen "Fridays-for-Future"), und derartige Phänomen können, insbesondere wenn man ihnen Rechtswirkung zukommen lassen wollte, die Freiheit und das Recht und die Demokratie einschränken.

In einer modernen, weitgehend aufgeklärten, freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie, spricht also doch Viel für einen gewissen Rechtspositivismus, zumal den Grundwerten des Grundgesetzes ja unter anderem durch das Bundesverfassungsgericht Geltung verschaffft wird, und die Grundwerte des Grundgesetzes ja auch bereits über die sogenannte "Ausstrahlungswirkung" der Grundrechte auch Einfluss auf die Auslegung und Anwendung einfach-gesetzlicher Normen haben.

1933 bis 1945 gab es in ganz Deutschland zu wenig Moral im Recht, und 1945 bis 1990 in der DDR zu wenig Moral im Recht, aber wenn man auf die Gegenwart blickt und in die Zukunft (die ja oft US-amerikanischen Entwicklungen folgt), dann könnte vielleicht eine größere Gefahr ein "Zuviel" an moralischem Einfluss werden.

Religion und Moral sehr hochhaltende Länder wie die USA oder Iran nehmen höhere Risiken von Unrecht und Willkür in Kauf als stärker am vom parlamentarischen Gesetzgeber geschriebenen Recht orientierte Staaten.

Die Fehler der Vergangenheit müssen nicht zwangsläufig auch Fehler oder Gefahren der Zukunft werden, sondern vielmehr können Fehler und Gefahren der Zukunft ganz anders sein.

Professor Alexy und sehr viele andere Rechtsprofessoren und Rechtsphilosophen blicken jedoch vielleicht etwas zu sehr in die Vergangeheit und etwas zu wenig auf die Gegenwart oder in die Zukunft. 

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Lieber Herr Kalscheuer, 

auch wenn Ihr Beitrag schon etwas her ist, noch eine Anmerkung dazu: 

Prinzipien dürften eher aus rechtstheoretischer und weniger aus rechtsphilosophischer Sicht auf ein "ideales Sollen" gerichtet sein. Wonach sollte etwa ein einzelnes Prinzip bei isolierter Betrachtung (also ohne "Gegenprinzip"/Abwägung) streben, wenn nicht nach einem "idealen Sollen" (Optimum)? Ohne ein gegenläufiges Prinzip, ohne Abwägung, gibt es keine Begrenzung. Und das ist nicht notwendigerweise romantisch, selbst wenn es sich bei dem Prinzip um ein Grundrecht handelt(e). Insofern ist ein Streben nach einem Ideal eher notwendige Bedingung.  Charakteristisch für Prinzipien ist, dass sie der Abwägung unterliegen - Regeln hingegen der Subsumtion (Alexy).     

Viele Grüße, Frank Riechelmann

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