„Operation Aderlass“ bei der nordischen Ski-WM in Seefeld – Das Anti-Doping-Gesetz auf dem Prüfstand

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 02.03.2019
Rechtsgebiete: Strafrecht2|11332 Aufrufe

Der effektiven Zusammenarbeit zwischen der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA), den Staatsanwaltschaften von Innsbruck und München, den Bundeskriminalämtern in Österreich und Deutschland, dem Zoll und der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) ist bei der nordischen Ski-WM in Seefeld/Tirol ein sehr wichtiger Schlag gegen ein länderübergreifendes Doping-Netzwerk gelungen. Diese konzertierte Aktion bildet hoffentlich das Muster für den weiteren Kampf gegen illegale Machenschaften im Sport.

Zentrale Figur scheint ein zumindest im deutschen Spitzensport bekannter Sportarzt aus Erfurt zu sein, der in München in Untersuchungshaft sitzt und unter Umständen mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe rechnen muss. Tagtäglich erfährt man aus den Medien neue Einzelheiten.

Speziell aus strafrechtlicher Sicht erscheint erstmals das gegen den Widerstand einiger Sportfunktionäre von der Politik mit einem Teil engagierter Sportfunktionäre durchgesetzte Anti-Doping-Gesetz vom 10.12.2015 in der Strafrechtspraxis angekommen zu sein. Jedenfalls ist mir kein Fall bekannt, dass auf der Grundlage der Strafvorschrift des § 4 dieses Gesetzes bislang in Deutschland gegen einen Arzt ermittelt wurde.

In diesem spektakulären Fall wird deutlich, dass man es wegen der länderbegrenzten Zuständigkeiten der Staatsanwaltschaft mit der Doping-Bekämpfung seitens der verantwortlichen Landespolitiker nicht ernst nimmt, wenn bislang lediglich drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Deutschland eingerichtet wurden.

Dem Anti-Doping-Gesetz fehlt auch, wie jetzt der bayerische Justizminister richtigerweise fordert, eine Kronzeugenregelung, die zwar dem gewerbsmäßig handelnden Hintermann über das allgemeine Strafrecht zu Gute kommen kann, aber nicht dem betroffenen Sportler. Die Sportverbände haben es, soweit mir bekannt, bislang versäumt, dem betroffenen Sportler Anreize für ein Geständnis und eventuell sogar eine Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden attraktiv zu machen, z.B. durch eine zwingend vorgesehene Reduzierung von Sperren in den Statuten.

Es gäbe also im Rahmen der Dopingbekämpfung einige Arbeit für die Landespolitik wie auch für die Sportverbände!

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2 Kommentare

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Was Blutpässe des einen oder anderen Sportverbands wert sind, beantwortet die Affäre erschüttert eindrucksvoll: nichts!

Derzeit wächst in dem einen oder anderen Sportverband sicher die Furcht vor dem Super-Gau, nämlich dass der Dopingskandal weit über die nordische Ski-WM hinaus Kreise ziehen könnte. Wem sind die in der angemieteten Garage in Erfurt sichergestellten 40 Blutbeutel zuzuordnen? Bislang ist der die Ermittlungen führende Oberstaatsanwalt Gräber in München erfreulich auskunftsfreudig. Mal sehen, was da noch kommt!

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