Ufo setzt sich vor dem ArbG Darmstadt gegen Ryanair durch

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 14.11.2018
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|21129 Aufrufe

Die Gewerkschaft „Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO)“ hat in der anhaltenden Auseinandersetzung mit der irischen Billigfluglinie Ryanair einen Erfolg vor Gericht erzielt. Darüber berichtet UFO in einer Pressemitteilung vom 12.11.2018. In ihr heißt es, Ryanair habe beim ArbG Darmstadt den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, mit der UFO untersagt werden sollte, sollte, die aus Sicht der Gewerkschaft prekären Arbeitsbedingungen des Kabinenpersonals in einen Zusammenhang mit der Flugsicherheit zu stellen. Anlass hierfür war eine Pressemitteilung, in der UFO ausgeführt hatte, dass das belastende Arbeitsumfeld einen derart negativen Einfluss auf das Kabinenpersonal haben könnte, dass möglicherweise sicherheitsrelevante Aufgaben nicht mehr mit der gebotenen Konzentration ausgeübt werden könnten. Das ArbG Darmstadt habe jedoch – so UFO – den Antrag der Fluggesellschaft auf eine einstweilige Verfügung zurückgewiesen. In der Begründung der Entscheidung werde klargestellt, dass die von UFO vorgenommene Bewertung der Arbeitsbedingungen vom Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt sei. Der Rechtsstreit hatte zuletzt auch unmittelbare Auswirkungen auf die laufenden Tarifverhandlungen: Ryanair hatte sich zuletzt weiteren Gesprächen mit UFO unter Verweis auf die inkriminierten Äußerungen verweigert. Derzeit verhandelt auch ver.di mit Ryanair über einen Tarifvertrag. Hier war zuletzt von Fortschritten zu hören. Nicoley Baublies, Vorsitzender der UFO, fordert „Ryanair nun zur sofortigen Rückkehr an den Verhandlungstisch auf. Unser Forderungskatalog liegt in Dublin vor – es ist höchste Zeit für ein verhandlungsfähiges Angebot durch das Management der Airline”. Aus Sicht der Gewerkschaft heiße dies, dass auch für den Fall, dass Ryanair mit ver.di einen Tarifvertrag abschließen sollte, die Streikgefahr noch längst nicht gebannt ist.

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