Fehlende Urteilsgründe auch beim unzulässig nachbegründeten Urteil

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 14.09.2017
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|2151 Aufrufe

Vor zwei Tagen hatte ich bereits die nachfolgende Entscheidung des OLG Karlsruhe im Blog. Es ging da um Poliscan. Heute wird ein anderer Teil der Entscheidung beleuchtet. Das AG hatte das Urteil unzulässig nachbegründet. Allein die Sachrüge führte (weil die Rechtsbeschwerde möglich war) zur Urteilsaufhebung. Trotzdem hat sich das OLG lustigerweise auch mit den (rechtlich nicht existierenden) nachbegründeten Gründen befasst:

Die gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 3 OWiG statthafte und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft hat (vorläufigen) Erfolg.

Die Entscheidung ist allein deshalb auf die Sachrüge aufzuheben, weil das angefochtene Urteil entgegen §§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 267 StPO keine für das Rechtsbeschwerdegericht beachtlichen Gründe enthält und die Voraussetzungen des § 77b OWiG für ein Absehen einer schriftlichen Begründung nicht vorlagen. Die am 09.05.2017 zu den Akten gelangten schriftlichen Urteilsgründe sind unbeachtlich, weil zu diesem Zeitpunkt eine bereits nicht mehr abänderbare Urteilsfassung ohne Gründe vorlag, nachdem das nur aus dem Tenor bestehende Protokollurteil auf Verfügung des Abteilungsrichters vom 18.04.2017 hin der Staatsanwaltschaft Freiburg am 20.04.2017 gemäß § 41 StPO zugestellt worden war (vgl. BGHSt 58, 473). Angesichts der fehlenden Gründe ist demzufolge das Rechtsbeschwerdegericht außer Stande, das angefochtene Urteil einer materiell-rechtlichen Überprüfung zu unterziehen, weshalb es der Aufhebung unterliegt (OLG Karlsruhe - Senat - NStZ-RR 2007, 212; Beschluss vom 04.05.2016 -2 (7) SsBs 145/16 - AK 68/16 [ebenfalls das AG Emmendingen betreffend]; OLG Hamm, Beschluss vom 20.03.2014 - III-3 RBs 16/14 - juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 16.12.2008 - 3 Ss OWi 1060/08 - juris; Göhler, OWiG, 17. Aufl. 2017, § 77b Rn. 8).

III.

1. Die Abfassung der nachträglich ergänzten Urteilsgründe gibt trotz ihrer rechtlichen Unbeachtlichkeit Anlass darauf hinzuweisen, dass...

OLG Karlsruhe Beschl. v. 18.8.2017 – 2 Rb 8 Ss 479/17, BeckRS 2017, 123476

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