Vertrauliche Informationen weitergegeben: Minister Friedrich tritt zurück (Fall Edathy)

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 14.02.2014

Da bin ich mal auf Ihre Kommentare zu der aktuellen Meldung gespannt: Außer einem Anfangsverdacht auf Verletzung von Privatgeheimnissen (§203) kommen ja vielleicht auch andere StGB-Vorschriften (§ 353b StGB) und BDSG-Verletzungen in Frage, die ja auch strafbewehrt sind (vgl. §44 BDSG). Was meinen Sie zu dem Themenkreis?

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94 Kommentare

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Mein Name schrieb:

Was die (seit 2008 bestehende) Strafbarkeit von sog. Posing-Fotos und Videos angeht, gibt es meines Wissens noch kein einziges Urteil darüber - vielleicht besteht der Ehrgeiz der StA Hannover ja darin, deutsche Rechtsgeschichte schreiben zu wollen.

 

Soweit ich informiert bin, geht es bei dem 2008 eingeführten Straftatbestand des § 184c StGB um richtige Pornografie (und nicht um Posing - wie von Ihnen behauptet), wobei mindestens eine der dargestellten Personen unter 18 Jahre alt sein oder zumindest so jung wirken muss.

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Sehr geehrter Mein Name,

natürlich wäre es eine solche Gefährdung, wenn Informanten verraten würden - aber das liegt hier ja  nicht vor. Es kann aber keine Gefährdung eines öffentlichen Interesses i.S.d. Tatbestands darin gesehen werden, dass überhaupt ein Amtsträger ein Geheimnis verraten hat und damit das "Vertrauen" in seine Vertraulichkeit (als gefährdetes öffentlcihes Interesse) untergraben habe. Das TB-Merkmal wäre dann tautologisch, d.h. es hätte  keine eigenständige Bedeutung mehr und wäre immer erfüllt. Ihr Bordell-Beispiel und auch Ihr Hinweis darauf, dass Informanten kein Vertrauen mehr haben könnten, halte ich für weit hergeholt. Welches wichtige öffentliche Interesse ist in diesem Fall durch die Offenbarung konkret gefährdet worden?

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

hier die BGH-Entscheidung vom 15. 11. 2012 - 2 StR 388/12

Insbes. Rdnrn 6, 8 und 13

"Daher hat das Landgericht in der Erschütterung des Vertrauens in die Polizeiarbeit zu Recht eine konkrete Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen gesehen."

Der Deutsche Kinderschutzbund fordert angesichts der Affäre Edathy, den Handel mit Fotos von nackten Kindern unter Strafe zu stellen. In der CDU stößt das auf Zustimmung.

Allerdings müsse man differenzieren, sagte Hilgers, und aufpassen, "dass man nicht Dinge kriminalisiert, die zum alltäglichen Leben gehören", wie etwa Fotos von Kindern am Strand, die von den Eltern gemacht würden.

Auch nicht als Pornografie eingestufte "bloße" Nacktaufnahmen könnten Kinderseelen verletzen, besonders wenn sie weltweit verbreitet würden.

Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sagte der Zeitung, wenn sich der "Rauch" in der Edathy-Affäre gelegt habe, "werden wir über die problematische Grauzone reden müssen, dass käuflich erworbene Nacktfotos von Kindern strafrechtlich nicht relevant sind".

Familienministerin Manuela Schwesig hat bereits angekündigt, eine Verschärfung der Gesetze gegen Kinderpornografie prüfen zu wollen. Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen Edathy wegen Vowürfen" im Grenzbereich zur Kinderpornografie. Offiziell ist ein strafbares Verhalten bislang nicht nachgewiesen worden.

 

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-02/affaere-edathy-kinderschutzbund-nacktaufnahmen

Nur Schall und Rauch oder sinnvolle Forderung ?

 

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Mir stellt sich die Frage, ob es nun nicht angebracht wäre einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Vorgänge einzusetzen, insbesondere da nun der Laptop Edathys kurz nach der Niederlegung seines Mandates als gestohlen gemeldet wurde und damit nun wichtige Informationen verschwunden zu sein scheinen. Ein solcher würde meines Erachtens Klarheit in den Informationsfluss in der Causa Edathy bringen.

Ich frage mich, ob durch die Weitergabe der Informationen auch datenschutzrechtliche Vorschriften verletzt sein könnten; in den Sinn käme mir hier eine Strafbarkeit Friedrichs oder Oppermanns nach §44 iVm. § 43 Abs. 2 Nr. 5, § 39 Abs. 1 S. 1 iVm. § 16 Abs. 4 BDSG. 

@ Gast #3

das ist Surfen auf der Populismus-Welle in reinster Form  und Lobbyismus für die eigene Organisation. Seit der Verschärfung von 2008, als Posing-Fotos strafbar wurden, gab es noch kein Verfahren dazu. So lange da keine Schutzwirkung messbar ist, so lange ist eine weitere Kriminalisierung völliger Unsinn. Und im Zeitalter der Smartphones, wo 13-jährige selbst Posing-Fotos anfertigen und als "selfies" versenden, sollte man auch als Politiker ab und zu die Lebenswirklichkeit wahrnehmen.

Im Bereich Kinderschutz gibt es viele weit größere "Baustellen" als Nacktfotos. Aber das ist halt aktuell die Sau, die durchs Mediendorf getrieben wird und auf der man meint mitreiten zu müssen.

@ Andreas Thürauf:

Für Friedrich sehe ich das genauso, für Oppermann oder Gabriel nicht. Oppermann bzw. Gabriel sind keine "Verantwortlichen Stellen" iSd BDSG und die Daten wurden ihnen nicht in Ausübung einer Berufs- oder Amtspflicht zur Verfügung gestellt.

Sehr geehrter Mein Name,

ich zitiere einmal aus den Gründen des von Ihnen verlinkten BGH-Urteils (Rn. 6),

Dieser setzte die ihm übermittelten Informationen zielgerichtet ein, um Dritte unter Druck zu setzen und gefügig zu machen. So beteuerte er seine guten Kontakte zur Polizei und untermauerte dies glaubhaft durch die Lancierung der von dem Angeklagten erhaltenen Informationen. Auf diese Weise entstand bei zahlreichen Dritten insbesondere im Umfeld seines Bordellbetriebs der Eindruck, dass D. jederzeit alles über sie bei der Polizei in Erfahrung bringen könne. Zahlreiche Prostituierte ließen sich wegen des Umstands, dass sie um die "guten Verbindungen" des gesondert verfolgten D. zur Polizei wussten, in ihrem (Aussage-) Verhalten beeindrucken, und ihr Vertrauen in die öffentliche Verwaltung wurde so sehr erschüttert, dass sie eine Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden, teilweise auch aus Angst und Ungewissheit bezüglich der staatlichen Informationsverarbeitung, ablehnten.(...)

Rn.13:

Jedenfalls hat das Landgericht tragfähig eine mittelbare Gefährdung, die zur Verwirklichung dieses Tatbestandsmerkmals genügen kann (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 1958 - 4 StR 151/58, BGHSt 11, 401, 404; BGH, Urteil vom 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99, NStZ 2000, 596, 598), damit begründet, dass der gesondert verfolgte D. durch die Kundgabe der vom Angeklagten erlangten Informationen und die zielgerichtete Offenlegung seiner Verbindung zur Polizei das Vertrauen zahlreicher Bürger in die Integrität der Polizei erschüttert hat. Für eine effektive Wahrnehmung der ihr obliegenden präventiven und repressiven Aufgaben kommt der Integrität der Polizei und ihrer Beamten gerade auch in dem häufig durch zwangsweise Ausbeutung gekennzeichneten Prostitutionsmilieu besondere Bedeutung zu. Daher hat das Landgericht in der Erschütterung des Vertrauens in die Polizeiarbeit zu Recht eine konkrete Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen gesehen.

Richtig ist, dass die Rspr. gegen zahlreiche Stimmen aus der Wissenschaft auch eine "mittelbare Gefährdung öffentlicher Interessen" ausreichen lässt. Dass allein der Vertrauensbruch selbst schon die Gefährdung darstellen soll, halte ich aus systematischen und teleologischen Gründen für eine verfehlte Interpretation. Ich kann eine Vergleichbarkeit des Falls der oben zitierten BGH-Entscheidung mit dem hier verhandelten Fall (Friedrich) nicht erkennen. Anders als im obigen Fall des BGH sollte die Tatsache der Informationsweitergabe an Gabriel  nicht verbreitet werden, Herr Friedrich hat es nicht etwa daruf angelegt, mit "seinen guten Verbindungen zum BKA" zu reüssieren. Mir fehlt nach wie vor das konkrete öffentliche Interesse, das Friedrich gefährdet haben soll.

Mit besten Grüßen

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:
Mir fehlt nach wie vor das konkrete öffentliche Interesse, das Friedrich gefährdet haben soll.
Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Der von Herrn Dr. Spies gepostete Link zum Interview ist allerdings sehr interessant. Die baden-württembergische Justizministerin hatte in der "Umfrageaffäre" ihren FDP-Parteikollegen Walter Döring von laufenden Ermittlungen gegen ihn unterrichtet und war zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Die Revision wurde verworfen und

Der erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat damals ausgeführt: „Ermittlungserkenntnisse, die zugleich Dienstgeheimnisse sind, über die berichtet wird, dürfen nicht unbefugt offenbart werden und das Ermittlungsverfahren gefährden. Die Staatsanwaltschaft muss sich deshalb darauf verlassen können, dass die unterrichteten Stellen ihrer Verschwiegenheitspflicht gewissenhaft nachkommen“ (BGH 1 StR 83/08 - Beschluss vom 16. April 2008 (LG Stuttgart)).

Zum Zeitpunkt von Friedrichs Geheimnisverrat gab es zwar noch kein Ermittlungsverfahren, aber der Vorwurf an die SPD, dass das später eingeleitete Ermittlungsverfahren gefährdet wurde, fällt damit strafrechtlich auf Friedrich zurück. 

Andererseits war damals die Rede davon, dass es ausdrücklich keine strafrechtlichen Vorwürfe gegen Edathy gebe. Würde ein Ermittlungsverfahren gegen Friedrich mit dieser Begründung eingestellt oder nicht aufgenommen, müsste automatisch eines gegen die StA Hannover wegen Verfolgung Unschuldiger eröffnet werden. Denn mehr Information als das BKA hatte diese nicht, als sie offiziell Ermittlungen aufnahm.

Zu § 353b StGB und Beihilfe siehe jetzt auch das Interview mit Jesko Baumhöfener:

http://www.focus.de/finanzen/recht/oppermann-und-gabriel-der-beihilfe-schuldig-geheimnisverrat-wenn-friedrich-belangt-wird-koennten-gabriel-und-opppermann-beihilfe-begangen-haben_id_3624044.html

Datenschutzrechtlich relevant: Was ist mit dem  Dienst-Laptop von Edathy?  Das Gerät kam Ende Januar angeblich während einer Zugfahrt von Hannover nach Amsterdam abhanden. Unklar ist auch, wo die persönlichen Unterlagen aus seinem Bundestagsbüro geblieben sind.

Ich denke da so an §42a BDSG (Benachrichtigungspflichten), der ja auch für öfffentliche Stellen gilt - einmal abgesehen von §§258/ 258a StGB...

Was meinen Sie?

axel.spies schrieb:
Ich denke da so an §42a BDSG (Benachrichtigungspflichten), der ja auch für öfffentliche Stellen gilt - einmal abgesehen von §§258/ 258a StGB...

"... vereitelt, dass ein anderer dem Strafgesetz ..."

Sehen Sie den Edathy jetzt schon doppelt?

Was §42a BDSG angeht, so sind 10 Tage sicher nicht "unverzüglich". 

Und was die Edathys Abgeordnetenbüro angeht, hat die StA Hannover wohl nach dem sportlichen Motto "Nimm ihn du, ich hab ihn sicher" gehandelt. Ein bemerkenswerter Kontrast zur medienbegleiteten Durchsuchung seiner Wohnung.

Ich verstehe nicht, dass Kinderschutz / Jugendschutz bislang nicht an oberster Stelle bei uns steht und es wichtiger ist , dass möglichst viele Politiker zurücktreten.

Bundesjustizminister Heiko Maas will jetzt erst klären, ob sich der gewerbliche Handel mit Nacktbildern von Minderjährigen unter Strafe stellen lässt. Niemand dürfe mit den Körpern von Kindern und Jugendlichen Geschäfte machen, sagte Maas.

 

Waren unsere Poliker nicht fassungslos, was über den Politiker E. anscheinend verbreitet wurde und über Dienstwege an viele LKA`s und das BKA gegangen sein soll.

 

Ist es nicht eine Unglaublickeit, dass  polizeiliche Stellen die Staatsanwaltschaft erst ganz spät ( zu spät ? )  informiert haben ?  Ist es egal wann polizeiliche Stellen die Staatsanwaltschaft informieren ?

Was wäre gewesen wenn Friedrich Edality angezeigt hätte , aufgrund seiner Infos.

 

 

Häufig findet man in der Presse Fotos von Erwachsenen , die unkenntlich gemacht wurden, aber Nackaufnehmen von Kindern / Jugendlichen sicherlich mit nicht unkenntlich gemachten Gesichtern dürfen in die ganze Welt verkauft werden .

 

 

 

 

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Stimmt das hier im Zitat ?

Der Besitz von Kinderpornografie ist in Deutschland mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bedroht. Das gilt offenkundig nur für Normalbürger. In Nordrhein-Westfalen wurde von der CDU-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter unlängst wissentlich ein Paderborner Staatsanwalt befördert, bei dem man zuvor eine erdrückende Menge von Kinderpornografie gefunden hatte. Der Fall belegt deutlich, dass in Deutschland bei manchen Personen mit zweierlei Maß gemessen wird – und er beschäftigt aus der Sicht der CDU-Landesregierung nun ausgerechnet wenige Wochen vor der Landtagswahl den Landtag. Denn es gibt als Drucksachen-Nummer 14/10582 eine Kleine Anfrage an die CDU-Landesregierung, mit der nun noch vor der Wahl geklärt werden soll, »nach welchen dienstrechtlichen Voraussetzungen« der Staatsanwalt Ende 2009 trotz der Kinderpornografie befördert worden war. Der Staatsanwalt bezieht jetzt ein weitaus höheres Gehalt.
 

http://meta.tagesschau.de/id/82475/justizminister-will-kinderpornografie-gesetze-verschaerfen

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Zurück zum Thema:

Das von Herrn Spies verlinkte Interview mit RA Baumhöfener ist in der Tat aufschlussreich, aber bestärkt mich eher in meiner Auffassung, dass die konkrete Gefährdung, die § 353b StGB voraussetzt, im Fall Friedrich eher nicht gegeben ist. Natürlich wäre es strafbar, wenn Herr Friedrich dem Herrn Edathy mitgeteilt hätte, dass ein Strafverfahren gegen ihn bevorsteht. Denn dann wären diese Ermittlungen und damit öffentliche Interessen konkret gefährdet gewesen. Aber dies ist nach dem bisherigen Wissen eben nicht gegeben:

1. Herr Friedrich hat nicht Herrn Edathy, sondern Herrn Gabriel informiert.

2. Zum Zeitpunkt der Information war noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, vielmehr hieß es, Edathy habe sich wohl nicht strafbar gemacht.

3. Nach allem was wir heute wissen/ahnen, kam ein Tipp an Herrn Edathy nicht aus dieser Informationskette (BKA-Friedrich-Gabriel-xy), sondern stammte - wenn überhaupt - aus anderen Quellen, nämlich solchen, die Informationen über die Ermittlungen in Hannover hatten.

Nach meiner Auffassung - basierend auf dem derzeitigen Informationsstand: Zwar war die Weitergabe der Information ein Geheimnisbruch, aber der Tatbestand ist m. E. nicht erfüllt. Nicht alles rechtswidrige Handeln ist auch  "straf"rechtswidrig, wie eben auch nicht jedes unmoralische, unerhörte oder schlicht gemeine Denken und Handeln strafbar ist.

Wie gesagt, meine Einschätzung kann sich ändern, wenn noch mehr oder anderes herauskommt. Momentan halte ich die entsprechenden Äußerungen in der Presse gegen Friedrich u.a., insbesondere wenn man auf der nächsten Seite lauthals die Unschuldsvermutung einfordert, für strafrechtlich fragwürdig.

 

 

Henning Ernst Müller schrieb:
 Momentan halte ich die entsprechenden Äußerungen in der Presse gegen Friedrich u.a., insbesondere wenn man auf der nächsten Seite lauthals die Unschuldsvermutung einfordert, für strafrechtlich fragwürdig.
Nun ja, die Presse reibt sich wohl mehr daran, dass Friedrich immer noch behauptet, er habe "rechtlich richtig" gehandelt und "seine Pflicht getan", indem er eindeutig gegen das Gesetz verstoßen hat (§ 6 BMinG). Dafür bezieht er zu Recht "Prügel". Die Kriterien "Geheimnisverrat" und "unbefugt" des § 353b StGB sind also klar erfüllt und ob ein öffentliches Interesse gefährdet wurde, kann ja ein Ermittlungsverfahren am besten klären - dazu ist es ja da und ein Anfangsverdacht auf strafbares Handeln besteht ebenfalls (im Gegensatz zum Ermittlungsverfahren gegen Edathy).

Im Fall der baden-württembergischen Justizministerin wurde gegen den Informierten ebenfalls nicht ermittelt, der Fall ist also durchaus ähnlich der Causa Friedrich:

Nach den Feststellungen erfuhr sie in dieser Funktion durch einen von einem Mitarbeiter ihres Ministeriums "außerhalb der Akten" verfassten Vermerk, dass in einem von der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen krimineller Aktivitäten bei der Firmengruppe "FlowTex" geführten Ermittlungsverfahren relevante Unterlagen sichergestellt worden waren. Diese erhärteten den Verdacht, dass Dr. D., der damalige baden-württembergische Wirtschaftsminister und wie die Angeklagte Mitglied der Freien Demokratischen Partei (F.D.P.), vor dem im selben Zusammenhang vom 13. Landtag Baden Württembergs gebildeten Untersuchungsausschuss wahrheitswidrig ausgesagt hatte. In einem Telefonat am 17. Juni 2004 unterrichtete die Angeklagte ihn über die angefallenen Ermittlungsergebnisse. [...]

Es ging also wie bei Edathy zuerst nur um einen Verdacht und nicht ein bereits laufendes Ermittlungsverfahren gegen Döring. 

Was halten Sie denn von dieser Aussage von Herrn Opppermann - aus strafrechtlicher und datenschutzrechtlicher Sicht?

"„Ich war schockiert, als ich von den Vorwürfen gegen Sebastian Edathy erfahren habe“, sagt Oppermann. Aus dieser emotionalen Situation habe er bei BKA-Chef Ziercke angerufen, um seine Information „richtig einordnen“ zu können. Seine Intention sei es ausdrücklich nicht gewesen, Informationen zu bekommen. Er habe lediglich die „heimliche Hoffnung“ gehabt, dass es sich um einen Irrtum handele. Er habe respektiert, dass Ziercke ihm keine Informationen hatte geben können. Dennoch schlussfolgerte er: „Wenn das mit Edathy eine Verwechselung oder ein Irrtum gewesen wäre, hätte Ziercke mir das gesagt“. Aus diesem Grund habe er Steinmeier informiert, dass man wohl mit einem Ermittlungsverfahren gegen Edathy rechnen müsse."

Quelle:

http://www.focus.de/politik/deutschland/news-ticker-zur-regierungskrise-8252-euro-im-monat-kaum-auszuhalten-dass-edathy-weiter-vom-staat-bezahlt-wird_id_3625816.html

Die meisten staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren führen nicht zur Hauptverhandlung und Verurteilung, sondern werden eingestellt, weil entweder keine (nachweisbare) Strafbarkeit vorliegt oder die feststellbare Schuld nur geringfügig ist bzw. durch eine Bußgeldzahlung auf das Niveau der Geringfügigkeit abgesenkt wird.

 

Müßte sich da nicht etwas ändern ?

Wenn man an viele Opfer und Angehörige denkt, deren "Leben zerstört" ist und die Strafjustiz "einfach" nur einstellt.

Wenn dann Opfer OEG Leistungen haben wollen, müssen diese auch gegen den Widerstand von Behörden Jahre lang erkämpft werden was die wenigsten psychisch durchhalten.

 

 

 

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Und wer denkt an die zahlreichen Opfer der Justiz? Dieses Staats-Unrecht wird in der Öffentlichkeit komplett ausgeklammert.

 

Ich kann die Erfahrungen mit der Einstellungspraxis nicht bestätigen. Vielmehr verbeißen sich die Ermittlungsbehörden flächendeckend ( und nicht nur im Fall Christian Wulff) in irgendwelche Anschuldigungen und Spekulationen und entfernen sich weit von dem, was ursprünglich ihre Aufgabe ist.

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zu Gast # 17

Und wenn dann sich solche Opfer versuchen umzubringen oder der Selbstmord gelingt, interessieren sich die Behörden nicht für die vorangegangenen Dinge.

 

 

 

 

 

 

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Als Schulpate nicht mehr erwünscht

Als Schulpate ist Edathy indes nicht mehr erwünscht. Das Gymnasium Adolfinum in Bückeburg habe die vom ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten für die Einrichtung übernommene Patentschaft mit sofortiger Wirkung gekündigt, sagte Schulleiter Michael Pavel am Montag und bestätigte damit Berichte örtlicher Medien.

Schüler, Eltern und Kollegium seien mit diesem Schritt einverstanden, sagte Pavel. Er habe Edathy schriftlich für das Engagement gedankt, ihm aber zugleich mitgeteilt, dass er als Schulpate nicht tragbar sei. Der ehemalige Abgeordnete habe durch sein Handeln die Würde von Kindern und Jugendlichen verletzt.

 

http://www.focus.de/politik/deutschland/spd-politiker-veroeffentlicht-dialog-warum-so-aggro-edathy-liefert-sich-sms-duell-mit-bild-chef_id_3638594.html

 

Ich glaube wir brauchen in der BRD eine poltische Debatte bzw. eine Definition für Moral und Würde.

 

Das heutige Strafrecht kann das nicht liefern.

 

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@Nils Kratzer:
Bei destatis unter Staatsanwaltschaftsstatistik  werden Sie geholfen.
Von rund 4,5 Mio Ermittlungsverfahren 2012 endeten knapp 1 Mio mit Anklage/Strafbefehl. 1,27 Mio wurden mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt, dazwischen liegt dann noch der bunte Strauß der Einstellungen nach §§ 153 ff. StPO und diversen weiteren Einstellungsvorschriften (BtMG, JGG...)

Vom Deliktsfeld her haben den größten Anteil Verkehrsstrafsachen mit rund 800.000 Verfahren und Betrug/Untreue mit ca. 894.000.

Die personellen Verbeißekapazitäten dürften eher begrenzt sein.

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Als Nichtjuristin stellt sich mir die Frage, warum H. Edathy solchen Aufwand betrieben hat um an scheinbar legale Bilder zu kommen.

Ich gehe auch nicht zu einem Drogendealer um mir Zigaretten oder Alkohol zu kaufen.

Er hat bewusst eine Geschäftsverbindung zu einer kriminellen Vereinigung hergestellt, ist das nicht allein schon strafbar?

Es gab auch Äusserungen seitens des BKA, dass es nicht in der Lage wäre, sogar die schweren Kipos zu kontrollieren. Damit macht sich der Staat der unterlassenen Fürsorgepflicht den Opfern gegenüber schuldig und  die Ausrede des Personalmangels ist sicher nicht haltbar.

Wenn ich als Normalbürger Zeugin eines Kindesmissbrauchs oder einer anderen schweren Straftat werde, so muss ich auch eingreifen, wenn ich mich nicht der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen will.

Kommt es zu keiner Verurteilung, weil die Verursacher oft die besten Strafverteidiger haben, kann ich sogar mit einer Verleumdungsklage rechnen.

Deshalb kann ich gut nachvollziehen, in welcher Zwickmühle sich die verantwortlichen Politiker und Juristen sich nun befinden.

 

 

 

 

 

 

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Es ist soweit:

Affäre Edathy: Staatsanwalt ermittelt gegen Ex-Minister Friedrich (Spiegel)

Bemerkenswert auch die obrigkeitsstaatliche Amtsanmaßung de Maizieres:

"Ich wundere mich, was alles in der Zeitung steht. Ich kann erwarten, dass ich das von der Staatsanwaltschaft direkt erfahre. Das ist bisher noch nicht der Fall"

Dass ein Dr. iur. und der Dienstvorgesetzte über Tausende Beamte nicht einmal die Zuständigkeiten und Dienstwege der StAen kennt, kann ausgeschlossen werden

 

@ Isa: welchen "Aufwand"? Eine Bestellung im Internet erfordert den geringstmöglich denkbaren Aufwand. Außerdem ist der Vergleich mit einem "Drogendealer" völliger Unsinn, da in dem Zeitraum, in dem Edathy bestellt hatte, kein Hinweis auf illegale Angebote seitens Azov Films vorlagen. Ein Vergleich mit einem Apotheker, der unter der Hand Drogen vertickt, wäre passend. Hinweise auf KiPo oder Kindesmissbrauch gibt es bei Edathy nach wie vor nicht - das ist so als würden Sie jemanden, der beim Rauchen gesehen wird, der Unterstützung des Drogenhandels beschuldigen.

Mein Name schrieb:

Es ist soweit:

Affäre Edathy: Staatsanwalt ermittelt gegen Ex-Minister Friedrich (Spiegel)

 

@ Isa: welchen "Aufwand"? Eine Bestellung im Internet erfordert den geringstmöglich denkbaren Aufwand. Außerdem ist der Vergleich mit einem "Drogendealer" völliger Unsinn, da in dem Zeitraum, in dem Edathy bestellt hatte, kein Hinweis auf illegale Angebote seitens Azov Films vorlagen. Ein Vergleich mit einem Apotheker, der unter der Hand Drogen vertickt, wäre passend. Hinweise auf KiPo oder Kindesmissbrauch gibt es bei Edathy nach wie vor nicht - das ist so als würden Sie jemanden, der beim Rauchen gesehen wird, der Unterstützung des Drogenhandels beschuldigen.

 

 

@ Mein Name

Wenn die Informationen stimmen, dann hat er mit verschiedenen Kreditkarten bezahlt, um keine Spuren zu hinterlassen. Weil es ist nicht normal, wenn jemand Bilder von entblössten Jungen kauft.

Dass er nicht gewusst hat ob es auch illegale Bilder gibt, ist Ihre eigene Version, die sind ja anscheinend alle arme Opfer.

Wäre er kein Politiker und noch dazu vorher gewarnt worden, würden wir sicher die Wahrheit erfahren.

Jedenfalls hoffe ich dass der Fall Edathi ein konsequenteres Vorgehen, gegen diese Verbrechen an unseren Kindern auslöst.

Bei vermeintlichen Terroristen gehts ja auch.

 

 

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Isa schrieb:
Wenn die Informationen stimmen, dann hat er mit verschiedenen Kreditkarten bezahlt, um keine Spuren zu hinterlassen.
Woher wollen Sie wissen, dass das der Grund ist? Edathy hat über einen Zeitraum von 5 Jahren bestellt - in den letzten 5 Jahren hatte ich selbst auch mehrere verschiedene Kreditkarten für verschiedene Konten. Das ist weder illegal noch verdächtig.
Isa schrieb:
Weil es ist nicht normal, wenn jemand Bilder von entblössten Jungen kauft.
Hier geht es nicht darum, was "normal" ist und was nicht, sondern was strafbar ist und was nicht. "Normal" ist Ihre persönliche "moralische" Wertung; ob sich jemand "normal" verhält oder nicht ist seine Privatsache, so lange er nichts Illegales tut.
Isa schrieb:
Dass er nicht gewusst hat ob es auch illegale Bilder gibt, ist Ihre eigene Version, die sind ja anscheinend alle arme Opfer.
Selbst wenn er gewusst hätte, dass der Versand kinderpornografisches Material anbietet, wäre es nicht illegal, nicht kinderpornografisches Material dort zu kaufen. Außerdem muss man in einem Rechtsstaat jemandem nachweisen, dass er Täter ist, nicht umgekehrt. Ich hoffe, Sie kommen nie in die Lage zu erkennen, welchen Luxus Sie in diesem Land genießen im Vergleich zu Milliarden anderer Menschen, deren Rechte - wenn überhaupt - nur auf dem Papier stehen. Ich empfehle Ihnen, auch diesen Kommentar zu lesen.
Isa schrieb:
Wäre er kein Politiker und noch dazu vorher gewarnt worden, würden wir sicher die Wahrheit erfahren.
Das ist j
etzt Ihre eigene Version.
Isa schrieb:
Jedenfalls hoffe ich dass der Fall Edathi ein konsequenteres Vorgehen, gegen diese Verbrechen an unseren Kindern auslöst.
Im Bereich Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung gibt es weit größere Baustellen als den Handel mit nichtpornografischen Nacktbildern von Kindern. 

Und keiner ermittelt weltweit bezüglich der Kinder, die die tatsächlichen Opfer sind.

Mann kann nur hoffen, dass eine vernünftige Ergänzung

bezüglich Kinderpornos und Nackbildern in einem Gesetz festgeschrieben werden, damit Staatsanwälte schnell anklagen können.

 

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Edathy bunkerte geheime NSU-Akten in seiner Wohnung

 

Nach der Geheimschutzordnung des Bundestags dürfen geheime Verschlusssachen in der Regel nur in der Geheimregistratur des Parlaments eingesehen werden. Sie dürfen Mitgliedern von Untersuchungsausschüssen auch in ihr Büro mitgegeben werden, wenn sie dort einen Tresor haben. Solche Unterlagen dürfen demnach nicht aus dem Bundestag mitgenommen werden, außer wenn der Bundestagspräsident dies aus unabweisbaren Gründen zulässt.

http://www.focus.de/politik/deutschland/bundesregierung-edathy-ermittlungen-im-bundestag-nsu-unterlagen-in-wohnung-gefunden_id_3644975.html

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Hr. Edathy hat sich auf seiner Facebook-Seite zu den Unterlagen selbst geäußert
 
Sebastian Edathy
vor etwa einer Stunde

27.02.2014

Die Behauptung, ich hätte unrechtmäßig "geheime" Unterlagen über den NSU-Untersuchungsausschuss in meiner am 10.02.2014 rechtswidrig durchsuchten Privatwohnung aufbewahrt, ist purer Unfug und ein durchsichtiges Ablenkungsmanöver einer Staatsanwaltschaft, die sich völlig verrannt hat:

1) Die Geheimschutzstelle des Bundestages wird - offenbar ist das bei manchen Medien schon zu viel erwartet - auf Nachfrage bestätigen können, dass alle als "geheim" deklarierten und mir überlassenen Dokumente von mir vor Wochen komplett dorthin zurückgegeben wurden.

2) Bei den eventuell gefundenen Dokumenten kann es sich neben nicht-eingestuftem Material allenfalls um nicht-geheime Verschluss-Sachen handeln, die ich zur Bearbeitung bei mir führen und auch in mir zuzuordnenden Räumlichkeiten aufbewahren durfte. Dies entspricht übrigens der Beschlusslage des Ausschusses. Konkret war dies bei mir der Fall mit Blick auf ein geplantes Buch-Projekt.

3) Diese Unterlagen nicht mir zurückzugeben, sondern dem Bundestag zu übermitteln, war ein inkorrektes Verhalten, das ich mir nur dadurch erklären kann, dass auf diesem Weg der falsche Eindruck eines Rechtsverstoßes erweckt und vom in der Sache rechtswidrigen Vorgehen mittels einer Nebelkerze abgelenkt werden soll.

4) Bemerkenswert ist übrigens, dass die Staatsanwaltschaft nach wie vor nicht bereit ist, mitzuteilen, was mir eigentlich im Kern vorgeworfen wird.

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Selbst wenn er gewusst hätte, dass der Versand kinderpornografisches Material anbietet, wäre es nicht illegal, nicht kinderpornografisches Material dort zu kaufen. Außerdem muss man in einem Rechtsstaat jemandem nachweisen, dass er Täter ist, nicht umgekehrt. Ich hoffe, Sie kommen nie in die Lage zu erkennen, welchen Luxus Sie in diesem Land genießen im Vergleich zu Milliarden anderer Menschen, deren Rechte - wenn überhaupt - nur auf dem Papier stehen. Ich empfehle Ihnen, auch diesen Kommentar zu lesen.

 

@ Mein Name

 

Sie denken an die Rechte der Konsumenten, ich denke an die Rechte der Kinder.

Darüber braucht es keine Diskussion, denn die Kinder deren Körper vermarktet werden fragt ja keiner.

 

 

 

 

 

 

 

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Isa schrieb:
ich denke an die Rechte der Kinder.

Darüber braucht es keine Diskussion, denn die Kinder deren Körper vermarktet werden fragt ja keiner.

Bitte lesen Sie die bisherigen Kommentare aufmerksam. Die (Bild-)Rechte der Kinder werden von deren Eltern wahrgenommen. Diese haben entweder den Aufnahmen und deren Verwertung zugestimmt (und ggf. ein Honorar dafür erhalten) oder haben bei heimlichen Aufnahmen einen Herausgabe- und ggf. einen Schadenersatz- und Honoraranspruch gegen den Fotografen/Filmer (so wie jeder Erwachsene aus dem Recht am eigenen Bild auch).

Das ist aber ein Thema des Zivilrechts und nicht des Strafrechts.

Die Irritation bis hin zur Verurteilung der Vermarktung und Konsumierung von persönlichen Rechten der Kinder ist zunächst verständlich. Ein notwendiger nächster Schritt ist jedoch die Abwägung, wie und wo effektiv gegen Missbrauch anzugehen ist. Die Qualität und Intensität bei der Ermittlung und Verfolgung von schwerem Kindesmissbrauch ist unbefriedigend. Genauso sind die Möglichkeiten zum Missbrauch durch Falschbeschuldigung erheblich. Zwei Seiten der gleichen Medaille. Wird diesen absolut kindeswohlschädlichen Gegebenheiten Rechnung getragen, wenn der Volkszorn, die Medien, Parteien und selbst Strafverfolgungsbehörden sich mit Vermutungen beschäftigen, was Besteller von kindlichen Nacktbildern noch alles anstellen könnten? Wo ist der öffentliche nachhaltige Aufschrei, wenn Kinder entführt, vergewaltigt oder ermordet werden und die Ermittlungen wieder einmal in Unfähigkeit versacken, wenn Kinder über lange Zeit misshandelt werden und das Jugendamt in Ermangelung von Personal, Geld und sicheren Unterbringungsmöglichkeiten nicht einschreitet, wenn unschuldige Menschen über Jahre wegen Falschbeschuldigung weggesperrt werden und die wirklichen Täter oder Falschbeschuldiger frei herumlaufen? Wenn Ermittler und Richter gern unter Missachtung jeder Verfahrensrechte bewusst auch fälschlich Beschuldigte verurteilen und andererseits kaum Einblick in ihr eigenes Freizeitverhalten zulassen? Warum wohl?

Wer weiß denn bisher außer den unfähigen Behörden und den selbsternannten Kinderschützern, dass Besteller von Nacktbildern gefährliche Kinderschänder sind? Die angeblich Wissenden sind doch bisher nicht einmal in der Lage, die himmelschreienden Fälle zu thematisieren, Falschbeschuldigungen zu vermeiden und Kinder wirksam zu schützen. Mit der Ausweitung der Tatbestände und der Täterschaft soll das etwa besser werden?

Ich bin auch irritiert und hätte mir gewünscht, dass Edathy so etwas nicht braucht. Aber ich bin mir sicher, dass es den Behörden und den Schnellverurteilern gerade nicht um die Rechte der Kinder geht, sondern um politisches Ränkespiel bzw. eigene Besitzrechte an Kindern und die Vorteilsnahme daraus.

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ich schreibe hier als juristischer Laie. Trotzdem -oder gerade deswegen- versuche ich so gut wie möglich den topic hier zu treffen. Das heisst für mich daß ich hier versuche moralische Aspekte so gut als möglich auszublenden. Es geht hier um die rein formalrechtliche Betrachtung des Falles.

@Isa:

Wir juristische Laien unterliegen schnell dem Impuls eine komplizierte Geschichte unter moralischen Aspekten zu betrachten. Das ist verständlich, aber für diese Aspekte gibt es andere Foren.

Zu Ihrem Vorwurf des beträchtlichen Aufwandes unter dem sich Herr Edathy "scheinbar legales" Material beschafft hat:

Erstens, nach jetzigem Kenntnisstand handelt es sich nicht um "scheinbar legales" Material, sondern um eindeutig legales Material. Schlusspunktfertigaus! Ob das nun in unsere moralische Denke passt oder nicht, es ist eben defacto so. Es befindet sich auch nicht in irgendwelchen schummrigen Grauzonen. Diese gibt es nicht!

Zur Verdeutlichung: Ich kann z.B bei einer Einreise in Deutschland an der Zollstelle einen Barbetrag von bis zu 10.000 Eur einführen. 10.001 Euro wären illegal. Wenn jetzt aber bei jemand bei einer Kontrolle ein Bündel Geldscheine im Betrag von 10.000 EUR entdeckt wird, UND derjenige zusätzlich noch 23,51 EUR im Geldbeutel mit sich führt, dann wird deswegen trotzdem keine einzige Zollstelle ein Verfahren einleiten. Es müssten ZUSÄTZLICH(!) noch andere Indizien für eine strafbare Handlung vorliegen.

Interessanter ist der Vergleich aber wenn jemand mit all seinen Münzen in der Hosentasche auf den Betrag von 9.998,21 EUR kommt. Das ist dann weder eine Grauzone noch ein "Kategorie 2"-Fall sondern schlichtweg legal.

Nun könnte eine Staatsanwaltschaft ja dennoch auf den Gedanken kommen ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche oder wasweisichwas einzuleiten. Frei nach dem Gedanken, wer 9.998,- EUR in bar mit sich führt, bei dem stimmt was nicht, der hat nach "kriminalistischer Erfahrung" noch mehr Dreck am Stecken.

Aber mit dieser Denke müsste man auch jeden rückkehrenden Tourist mit exakt einer Stange Zigaretten und einer Alkoholmenge im "Graubereich" und einer Flasche Parfüm genau am Limit des Erlaubtem einem Generalverdacht aussetzen. Wer die Grenzen des Erlaubten bis ans Limit ausreizt, der handelt zwar formaljuristisch legal, zeigt aber eine Neigung die Gesetze zu seinen Gunsten bis zum Äussersten auszunützen. Der schummelt doch sicher auch bei seiner Steuererklärung! Also: Hausdurchsuchung!
 

Legal bleibt legal und illegal bleibt illegal. Dabei ist es egal, welchen "Aufwand" Herr Edathy betrieben hat um an sein legales Material heran zu kommen.

Ich kaufe für meine Produktion des öfteren schwer zu beschaffende elektronische Bauteile bei international agierenden sogenannten "Chip-Broker" ein. Da bietet dann irgendwo auf der Welt z.B. jemand 2.870 Stück Philipps Microcontroller XYZ-8231-abc zum Stückpreis von 2,80 Dollar an. Zur Abwicklung des Geschäfts benutze ich dann oft auch einen eigens dafür eingerichteten email-account  um zukünftigen spam auf meine Hauptadresse zu vermeiden. Zur Bezahlung verwende ich oft eine eigens dafür eingerichtete Prepaid-Kreditkarte um den Risiken im weltweiten online-Handel zu begegnen.

Trotzdem verwende ich bei der Bestellung und Zahlungsabwicklung meinen Real-Namen, so wie Herr Edathy auch. Ich hab ja auch nichts zu verbergen. 

Ist das nun konspirativ?

Was ist wenn nun einer dieser chip-Händler im Ausland von der Polizei hopps genommen wird, weil er auch illegale Geschäfte mit Produkten machte die der Exportkontrolle im Ursprungsland unterliegen? Muss ich dann auch mit einer Hausdurchsuchung rechnen weil ich vor zwei Jahren dort vielleicht mal 4.800 Stück IR-Dioden BPX123 geordert habe? Nehmen wir mal an, dass diese Dioden auch gerne in Elektronikplatinen für Waffensysteme eingesetzt werden. Ja was kann ich denn dafür? Ich baue daraus medizinische Geräte und keine Bomben!

Und noch eins!
Viele von uns, egal ob einfacher Arbeiter, Ingenieur oder Bundestagsabgeordneter, kaufen auch mal bei H+M oder anderen Textildiscountern ein Hemd oder T-Shirt für 4,99 EUR. Wer ist sich in dem Moment bewusst wieviel Leid und Unterdrückung -auch von Kindern- in der Wertschöpfungskette dieses Hemdes involviert ist? Wir zeigen heute verächtlich mit dem Finger auf Herrn Edathy und kaufen morgen ohne Bedenken und mit dem Gefühl ein Schnäppchen gemacht zu haben bei C+A ein T-shirt wo sinngemäß Blut von Kindern dranklebt.

Und wem der Schutz von Kinderrechten wirklich am Herzen liegt, der möge doch bitte zuerst dort anfangen wo wirklich Bedarf besteht. Dazu muss man nicht Fälle in Kanada betrachten, da würde es oft besser sein wenn man sich zuerst um weit gewichtigere Dinge und Vorkommnisse in der nächsten Nachbarschaft kümmern würde!

Also, zurück zu der rechtlichen Betrachtung des Falles: bis heute gibt es meines Wissens nach keine nachweisbare Straftat durch Herrn Edathy. Gegen Herrn Friedrich ist jedoch ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden. Der topic des threads hier bezieht sich explizit auf Diskussionen über  die vertrauliche Weitergabe von Informationen durch Herrn Friedrich und der damit verbundenen strafrechtlich relevanten Gesichtspunkte. Ich habe mich selbst auch nicht an die ursprünglich gestellte Fragestellung gehalten, mea culpa ;), aber ich verspreche Besserung ;) 

@ #34 und #35:

Da will nur eine unbedeutende Partei kostenlos Werbung für sich machen.

Ob nun 48 Stunden früher oder später gegen Friedrich ermittelt wird ist ziemlich egal und ein auf Tatsachen (öffentliches Geständnis) beruhender Anfangsverdacht besteht im Gegensatz zu Edathy durchaus - von "Unschuldiger" iSd § 344 StGB zu sprechen ist mMn im Fall Friedrich sehr gewagt. 

Hätte diese Mini-"Partei" im Fall von Edathys Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchung Anzeige erstattet, könnte man sie evtl. ernst nehmen, so aber sicher nicht.

@ Mein Name @ Dipl.Ing. Reiner Wein

 

Auch Juristen unterliegen dem GG. und selbst Laien können es verstehen.

§ 1. 1

" Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

Dass Kinder eine besondere Würde verdienen, auch weil sie sich selbst nicht schützen können, müsste selbstverständlich sein.

Zum Fall Edathi kann ich mir ohne genaues Hintergrundwissen kein Urtei erlauben, ob er vor dem Gesetz schuldig oder unschuldig ist.

Ob ich ihm meine Kinder z.B. zur Betreuung in einer Ferienfreizeit anvertrauen würde, da hätte ich kein Vertrauen.

 

3

@28: Es macht einen Unterschied, ob in der Presse umgangssprachlich von "geheimen Unterlagen" die Rede ist, oder Edathy scheinbar bewusst von "'geheim' deklarierten" Materialien spricht.
Es mag sein, dass er letztere längst zurück gegeben hatte. Demgegenüber kann es sich bei den nicht geheimen Verschlusssachen, die er zur Bearbeitung bei sich führen und zuhause aufbewahren durfte, nur um VS-NfD-deklariertes Material handeln, denn für höhere Einstufungen trifft diese Befugnis nicht zu.
Zwischen VS-NfD und GEHEIM liegt allerdings VERTRAULICH eingestuftes Material, zu dem das Dementi natürlich kein Wort verliert.

5

Neues Zum Fall:

Zitat:

"Die Berliner Staatsanwaltschaft kann gegen den früheren Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat ermitteln. Das Bundesinnenministerium erteilte der Staatsanwaltschaft die dazu nötige Ermächtigung, teilte ein Sprecher von Innenminister Thomas de Maizière mit. In dem Schreiben des Ministeriums an die Staatsanwaltschaft Berlin wird deutlich gemacht, dass mit der Erteilung der Ermächtigung keine rechtliche Bewertung des Friedrich vorgeworfenen Verhaltens verbunden sei. Vielmehr ermögliche sie es Friedrich, den von ihm bestrittenen Strafvorwurf durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden umfassend aufklären und rechtlich abschließend bewerten zu lassen."

  http://www.tagesschau.de/inland/friedrich-ermittlungen100.html

Haben Sie Kommentare?

 

http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/hannover/edathy425.html

 

http://www.bild.de/politik/inland/sebastian-edathy/legt-in-kinderporno-affaere-verfassungsbeschwerde-ein-35814124.bild.html

 

Die Ermittler hätten „zu Unrecht einen Anfangsverdacht angenommen“, sagte Edathys Anwalt Christian Noll. Sie hätten „aus einem nicht strafbaren Verhalten, nämlich den viele Jahre zurückliegenden Bestellungen in Kanada, auf das aktuelle Vorliegen einer Straftat geschlossen“.

 

Aber die Staatsanwaltschaft sieht das ganz anders.

 

 

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http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/hannover/edathy425.html

 

http://www.bild.de/politik/inland/sebastian-edathy/legt-in-kinderporno-affaere-verfassungsbeschwerde-ein-35814124.bild.html

 

Die Ermittler hätten „zu Unrecht einen Anfangsverdacht angenommen“, sagte Edathys Anwalt Christian Noll. Sie hätten „aus einem nicht strafbaren Verhalten, nämlich den viele Jahre zurückliegenden Bestellungen in Kanada, auf das aktuelle Vorliegen einer Straftat geschlossen“.

 

Aber die Staatsanwaltschaft sieht das ganz anders.

 

 

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@Mein Name

Und wenn man den Artikel bis zum Ende liest, kann man sich auch ausrechnen, wie das ausgerechnet jetzt geschehen konnte: "....Landesregierung zugegeben, dass ihre Weigerung, die Akten herauszugeben, „verfassungsrechtlich unzureichend“ war, und die Akten dem Landtag....".

Fast wie bei den Ermittlungen gegen Haderthauer: kaum stellt die Staatsanwaltschaft einen Antrag beim Landtag, um ermitteln zu dürfen, schon ist die Presse informiert.

Aber nachdem der Informantenschutz eine heilige Kuh ist, wird es wohl keine Ermittlungen geben....

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