Streit um Anti-Stress-Verordnung

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 07.07.2012

 

Die IG Metall hat Vorschläge zum Schutz von psychischer Belastung am Arbeitsplatz unterbreitet. Vorgestellt wurde der Entwurf einer Anti-Stress-Verordnung (präziser Titel: „Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit“). „Anders als bei Gefahrstoffen, Lärm oder mangelnder Beleuchtung fehlen ausgerechnet bei psychischen Belastungen klare Anforderungen an die Arbeitgeber“, betonte das Vorstandsmitglied der IG Metall Hans-Jürgen Urban. Die von der IG Metall vorgeschlagene Verordnung formuliert Vorgaben für die Gestaltung von Arbeitsaufgaben, Arbeitsorganisation, sozialen Beziehungen, Arbeitsplatz- und Umgebungsbedingungen sowie der Arbeitszeit. Der Entwurf der Gewerkschaft sieht unter anderem eine Überprüfung der Arbeitsplätze auf Stressfaktoren vor. Die Arbeitgeber sollen die Belastungen reduzieren, gestellte Arbeitsaufgaben dürften aber auch nicht zu einer Unterforderung des Personals führen. Das Arbeitspensum soll über die Dauer eines Arbeitslebens ohne gesundheitliche Beeinträchtigung erbracht werden können. Die IG Metall fordert eine eindeutige Trennung von Arbeitszeit und Freizeit. Beschäftigte sollten vor permanenter Erreichbarkeit per Smartphone geschützt werden. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat die Anti-Stress-Verordnung der IG Metall kritisiert. „Sie ist überflüssig“, sagte ein Sprecher. Die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsschutz würden vollkommen ausreichen. Die Arbeitgeberverbände halten andere Untersuchungen dagegen. „Studien belegen, dass die Beteiligung am Erwerbsleben mit einer besseren psychischen Gesundheit einhergeht“, sagte ein BDA-Sprecher. Jeder Ansatz, der allein auf das betriebliche Umfeld beschränkt ist, greife zu kurz. „Die Ursachen psychischer Erkrankungen liegen meist außerhalb des beruflichen Umfelds.“ Aufgeschlossener zeigt sich hingegen das Bundesarbeitsministerium. Dort ließ man verlautbaren, man nehme den Gewerkschaftsentwurf als "Diskussionsvorschlag" an. Es gelte nun, zu klären, ob nicht branchendifferenzierte Regelungen oder Vereinbarungen auf Betriebsebene der bessere Weg seien als eine branchenübergreifende Regelung, wie sie die Gewerkschaft fordert. Von der Leyens Sprecher Christian Westhoff wies auf die Vereinbarung bei VW hin, wonach Mitarbeiter nach Dienstschluss keine E-Mails mehr auf ihre Smartphones geschickt bekommen.

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