OLG Bremen: Mutter erbt 50.000 € Schmerzensgeld für die Qualen ihrer getöteten Tochter

von Dr. Claus-Henrik Horn, veröffentlicht am 03.06.2012
Rechtsgebiete: SchmerzensgeldMordVererblichkeitErbrecht|4930 Aufrufe

Nachdem die Freundin mit dem Beklagten Schluß gemacht hatte, würgte und quälte dieser sie höllisch; nach 30 Minuten starb sie. Für die ausgestandenen Schmerzen und die Todesangst sprach am 16.03.2012 das OLG Bremen der Alleinerbin des Opfers, ihrer Mutter, eine Zahlung von 50.000 € zu (Az. 3 U 6/12). Das Gericht bestätigte die Vererblichkeit des Schmerzensgeldes. Daneben ist der Beklagte wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt.

Entscheidend war, dass die Tochter die Qualen erlebt hat. Stirbt dagegen etwa ein Unfallopfer sofort, so entsteht kein Schmerzensgeld. Das hat der BGH im Jahr 1994 festgestellt (Az. VI ZR 182-97).

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