BVerwG: Airdata-Klage gegen die Vergabe von Funkfrequenzen teilweise erfolgreich

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 24.06.2011

Ein Etappensieg für Airdata gegen die BNetzA: Das BVerwG hat einen Teil des Streitstoffs zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts an die Vorinstanz zurückverwiesen.

Die Klägerin wendet sich gegen die Nichtzulassung zur Frequenzversteigerung durch die BNetzA im Jahre 2009. Das BVerwG stellte laut Pressemitteilung fest:

„In den Streitsachen gegen die Anordnung, dass der Zuteilung sämtlicher Frequenzen ein Vergabeverfahren voranzugehen hat (Rechtsstreit BVerwG 6 C 3.10), und gegen die Entscheidung für die Vergabe in Form eines Versteigerungsverfahrens (Rechtsstreit BVerwG 6 C 5.10) ist der entscheidungserhebliche Sachverhalt nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts bislang nicht vollständig aufgeklärt.“ Das betrifft:

- die Frequenzknappheit als Voraussetzung für die Anordnung eines Vergabeverfahrens,

- ob und inwieweit auf demselben sachlich und räumlich relevanten Markt, auf dem die neu vergebenen Funkfrequenzen verwendet werden dürfen, in der Vergangenheit bereits Frequenzen ohne Versteigerungsverfahren zugeteilt worden sind. "Eine dahingehende Feststellung hat regelmäßig wesentliche Bedeutung für die Beurteilung der Frage, ob die Versteigerung das geeignete Verfahren für die Vergabe (auch) der nunmehr verfügbaren Frequenzen darstellt."

Das VG Köln muss also noch mal „ran“.  Es sind noch andere Klagen gegen die Vergabe der „Digitalen Dividende“ durch die BNetzA gerichtlich anhängig.

Quelle: http://www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/178ee357a0962fb8ab314d2d32c025d9,e014e77365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133373631093a095f7472636964092d0931393535/Pressemitteilungen/Pressemitteilung_9d.html

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