OLG Düsseldorf zur Anfechtung der AusschlagungInhalt abgleichen

Rechtsgebiet: Erbrecht
Experte: Dr. Claus-Henrik Horn

Fachanwalt für Erbrecht

17.02.2011

Die Stieftochter hatte die Erbschaft nach der Verstorbenen mit der Begründung ausgeschlagen: „Der Nachlass scheint überschuldet zu sein“. Als sich später die Werthaltigkeit des Nachlasses herausgestellte, hat sie ihre Ausschlagungserklärung wegen Irrtums angefochten. Erfolglos, das stellte das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 31.01.2011 fest (I-3 Wx 21/11, 3 Wx 21/11). So habe sie vor der Ausschlagung nur spekuliert, ob der Antritt der Erbschaft sich wohl „lohne“. Damit habe sie sich nicht geirrt, so dass die Anfechtung nicht durch geht. 

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