Überarbeitung der EG-Datenschutzrichtlinie - Was ist zu tun?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 11.01.2011

Es lohnt sich, beizueiten mal in den Blog des Bundesbeauftragten für den Datenschutz Peter Schaar hineinzuschauen:

Im neuesten Eintrag geht es um die Überarbeitung der EG-Datenschutzrichtlinie von 1995 - das wohl wichtigste Instrument zum Datenschutz in Europa.  Herr Schaar meint, man solle sich nicht der Illusion hingeben, der Bedeutungszuwachs Europas würde automatisch und in allen Bereichen zur Stärkung des Datenschutzes führen.

Aus seiner Sicht würde sich die Debatte die Frage zuspitzen, inwieweit der europäische Rahmen bloß datenschutzrechtliche Mindeststandards vorgibt, oder ob er zugleich eine Art Obergrenze definiert, über die der nationale Gesetzgeber nicht hinausgehen kann. Wichtig ist dabei zum einen, welches europäische Rechtsinstrument zukünftig den Datenschutz regeln soll – eine Richtlinie (wie bisher) oder eine Verordnung. Auf jeden Fall solle der neue europäische Rechtsrahmen bewährte Instrumente, etwa die insbesondere in Deutschland fest verankerte Institution der internen Datenschutzbeauftragten in Betrieben und Behörden, nicht in Frage stellen. Außerdem solle es den nationalen Gesetzgebern weiterhin möglich sein, in bestimmten wichtigen Fragen – etwa im Hinblick auf die Einwilligung der Betroffenen – zusätzliche Vorgaben für einen effektiveren Grundrechtsschutz festzulegen.

Was meinen Sie, wie sollte die EG-Richtlinie von 1995 überarbeitet werden? Welche Änderungen/Ergänzungen sind erforderlich?

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1 Kommentar

Kommentare als Feed abonnieren

Ein kurzer Kommentar nicht zur Sache, sondern zur Rechtsgrundlage:

Ich freue mich ausdrücklich, dass endlich von einer "EG-Richtlinie" gesprochen wird, also  einem Rechtssetzungsinstrument der Europäischen Gemeinschaft.

Ansonsten liest und hört man immer nur von EU-Richtlinien, also Richtlinien der Europäischen Union,  die aber nicht existieren. Das hängt damit zusammen, dass nicht zwischen EU und EG unterschieden wird...

www.hansklausweber.de

0

Kommentar hinzufügen